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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Information des LDS Goßmar Flur 3

Information des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) in der jeweils gültigen Fassung

In der Gemeinde: Heideblick, Gemarkung: Goßmar, Flur 3

wurden Arbeiten zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters (Aktualisierung der Nutzungsarten und der Lagebezeichnungen) durchgeführt.

Die Arbeiten zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters sind regelmäßig erforderlich, um die Qualität des Liegenschaftskatasters als öffentliches raumbezogenes Geoinformationssystem nach § 5 Absatz 1 des BbgVermG sicherzustellen. Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 3 BbgVermG können die veränderten Teile der Liegenschaftskarte durch Offenlegung bekannt gegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.dahme-spreewald.info/de/verwaltung/verwaltungsstruktur/dezernat3/katasteramt/liegenschaftskataster1/informationen-zur-tatsaechlichen-nutzung/

Die Offenlegung erfolgt in den Diensträumen der Katasterbehörde Dahme-Spreewald, Reutergasse 12, Erdgeschoss, Raum 151 in 15907 Lübben. Az.: 24_62_60_0010

Die Einsichtnahme ist im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

Vom 4. März bis 04. April 2024