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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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In der Sitzung der Gemeindevertretung Heideblick am 12.02.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst

Öffentlicher Teil:

Beschl.-Nr.: 019/24: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt folgende Positionen im Haushaltsplan 2024 über die bisherige Planung hinaus aufzunehmen:

12610.785188

Neubau Gerätehaus Goßmar, Abriss altes Gerätehaus*

54110.681104

Wüstermarke Gehweg an der B 87, Wüstermarke Gehweg an der B 87* - Fördermittel

54110.785104

Wüstermarke Gehweg an der B 87, Wüstermarke Gehweg B 87 - Kostenerhöhung*

54110.681152

Walddrehna Eigenanteil Bahntunnel, Fö Land Bahntunnel*

54110.681825

Beesdau Grundwasserwiederanstieg, Erstattung LMBV*

Beschl.-Nr.: 001/24-1: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt die Haushaltssatzung in der vorliegenden Fassung für das Haushaltsjahr 2024 mit ihren Anlagen.

Beschl.-Nr.: 018/24: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt den als Anlage beigefügten Gefahrenabwehrbedarfsplan (Stand 01/24) auf Basis der Gefahren- und Risikoanalyse für das Gebiet der Gemeinde Heideblick.

Beschl.-Nr.: 002/24: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick schließt mit dem Heimatverein Schwarzenburg e.V. rückwirkend zum 01.01.2024 den beigefügten Nutzungsvertrag ab.

Beschl.-Nr.: 004/24: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den museumspädagogischen Dienst im Landkreis Dahme-Spreewald zwischen der Stadt Lübben (Spreewald), der Stadt Luckau, dem Amt Lieberose/Oberspreewald, dem Amt Schenkenländchen, dem Amt Unterspreewald und der Gemeinde Heideblick bis zum 31.12.2024 zu verlängern.

Beschl.-Nr.: 056/22-17: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt,

1.

Der Bürgermeister wird mit der Durchführung der Vergabe zum Abbruch des alten Feuerwehrgerätehauses in Goßmar beauftragt.

2.

Der Bürgermeister hat die Zuschlagserteilung vorher mit dem/r:

Bauausschussvorsitzenden

Haushaltsausschussvorsitzenden

Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder deren Stellvertreter

abzustimmen.

3.

Die Gemeindevertretung ist zur nächsten ordentlichen Sitzung umfassend über die erfolgte Vergabe zu informieren.

Beschl.-Nr.: 016/24: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt,

1.

Der Bürgermeister wird mit der Durchführung der Vergaben zur Errichtung von Löschwasserentnahmestellen im Gemeindegebiet (Gehren, Falkenberg, Langengrassau und Pitschen-Pickel) beauftragt.

2.

Der Bürgermeister hat die Zuschlagserteilung vorher mit dem/r:

Bauausschussvorsitzenden

Haushaltsausschussvorsitzenden

Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder deren Stellvertreter

abzustimmen.

3.

Die Gemeindevertretung ist zur nächsten ordentlichen Sitzung umfassend über die jeweils erfolgten Vergaben zu informieren.

Nichtöffentlicher Teil

Beschl.-Nr.: 015/24: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt,

1.

Einem Unternehmen den Auftrag für die Bauleistungen zum Ausbau des Gehweges und der Regenentwässerung mit einer vorläufigen Gesamtauftragssumme zu erteilen.

2.

Den Bürgermeister mit der weiteren Fördermittelakquise zu beauftragen.

Beschl.-Nr.: 017/24: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, einem Planungsbüro den Auftrag für die 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heideblick mit einer vorläufigen Gesamtauftragssumme zu erteilen.

Beschl.-Nr.: 003/24: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, ein Grundstück in Gehren, eingetragen im Grundbuch von Gehren Blatt 98, Flur 2, Flurstück 521 zu erwerben.

Alle mit der Durchführung des Kaufvertrages entstehenden Kosten und Gebühren, wie Notar und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt die Gemeinde Heideblick.

Beschl.-Nr.: 007/24: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt

1.

ein Grundstück in der Gemarkung Bornsdorf Flur 7, Flurstück 45/2 mit einer Größe von 1.929 qm, eingetragen im Grundbuch von Bornsdorf Blatt 408 zu veräußern.

2.

Im Grundstückskaufvertrag ist eine Bauverpflichtungserklärung (innerhalb von 4 Jahren) mit einer Rückabwicklungsklausel aufzunehmen.

3.

Vorsorglich genehmigt die Gemeindevertretung und räumt den Erwerbern im Kaufvertrag gemäß § 6 Genehmigungsfreistellungsverordnung (GenehmFV) eine Belastungsvollmacht ein.

4.

Alle mit der Durchführung des Kaufvertrages entstehenden Kosten und Gebühren, wie Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten der Erwerber.

5.

Die kommunale Entbehrlichkeit des vorstehend unter 1. genannten Flurstücks wird hiermit gemäß § 79 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) festgestellt.

6.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Kaufvertrag beurkunden zu lassen.