Öffentlicher Teil:
| Beschl.-Nr. 008/25: | |
| 1. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, zur Durchführung und dauerhaften Sicherung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, zum Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg / Pitschen-Pickel“, mit dem Unternehmen Statkraft Erneuerbare GmbH, Derendorfer Allee 2a, 40476 Düsseldorf abzuschließen. |
| 2. | Der Bürgermeister wird mit der Ausfertigung dieses Vertrages beauftragt. |
Nichtöffentlicher Teil:
Beschl.-Nr. 006/25: Baumpflege in der Gemeinde Heideblick - Vergabe eines Abrufvertrages für den Zeitraum von 3 Jahren
Beschl.-Nr. 007/25: Gehweg und Regenentwässerung an der L 562 OD Gehren - Vergabe der Planungsleistungen
Beschl.-Nr. 010/25: Errichtung eines Artenschutzturmes in Goßmar - Beschluss über die Vergabe der Bauleistungen