Sehr geehrte Bürgerrinnen und Bürger,
dass Ordnungsamt informiert, dass Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung für ein privates Osterfeuer grundsätzlich zwei Wochen vor dem Abbrennen schriftlich bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden müssen.
Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig. Es sind dabei das Datum des Abbrennens des Feuers, der Ort und ein Ansprechpartner mit Telefonnummer anzugeben. Osterfeuer am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag werden auf Grund des Sonn- und Feiertagsgesetzes nicht genehmigt.