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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Heideblick für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.02.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf

6.965.300 €

ordentlichen Aufwendungen auf

7.624.200 €

außerordentlichen Erträge auf

0 €

außerordentlichen Aufwendungen auf

100 €

2.

im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

8.380.900 €

Auszahlungen auf

9.888.400 €

von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

6.204.500 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

6.582.900 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

2.176.400 €

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

3.305.500 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

0 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven

0 €

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

0 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf

 —  10.000 €

festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf

 —  5.000 €

festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf

 — 5.000 €

festgesetzt.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Entstehung eines Fehlbetrages auf 30.000 € und

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 5.000 €

festgesetzt.

nachrichtlich Realsteuerhebesätze

Mit Beschluss 087/24 vom 18.11.2024 wurde eine gesonderte Hebesatzsatzung für 2025 beschlossen.

Die Hebesätze der Gemeinde wurden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A  — 265 v.H.

Grundsteuer B  — 379 v.H.

Gewerbesteuer  — 320 v.H.

aufgestellt:

festgestellt:

ausgefertigt:

Heideblick, den 03.02.2025

Heideblick, den 04.02.2025

Heideblick, den 25.02.2025

gez. Zimmer
Amtsleiter Haushaltsamt
gez. Deutschmann
Bürgermeister
gez. Deutschmann
Bürgermeister