Sehr geehrte Bürgerrinnen und Bürger,
das Ordnungsamt informiert, Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung für ein privates Osterfeuer müssen grundsätzlich zwei Wochen vor dem Abbrennen schriftlich, spätestens bis zum 04.04.2025, bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig. Durch die Änderung der Verwaltungsgebührenordnung im Bereich Umwelt des Landes Brandenburg kostet die Genehmigung für ein privates Osterfeuer 75 Euro.
Es sind dabei das Datum des Abbrennens des Feuers, der Ort und ein Ansprechpartner mit Telefonnummer anzugeben. Osterfeuer am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag werden auf Grund des Sonn- und Feiertagsgesetzes nicht genehmigt.