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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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In der Sitzung der Gemeindevertretung Heideblick vom 24.02.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst

Öffentlicher Teil:

Beschl.Nr.001/25: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt die Haushaltssatzung in der vorliegenden Fassung für das Haushaltsjahr 2025 mit ihren Anlagen.

Beschl.Nr.: 061/24-03: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt die als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Heideblick.

Diese tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beschl.Nr.: 002/25: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeindeverwaltung Heideblick über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) und das Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung.

Beschl.Nr.: 015/25: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, die Verlegung der Haltestelle an der B 87 soll gemäß Planskizze Variante 3 erfolgen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Planer diesen Planungsauftrag mitzuteilen und für die Umsetzung zu sorgen.

Beschl.Nr.: 005/25: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt die Umbenennung des bisherigen nicht amtlichen Teils des Amtsblattes zum 01.04.2025.

Der neue Titel lautet:

Gemeindeblatt

„Der Heideblicker“

Beschl.Nr.: 018/25: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt einen Zuschuss in Höhe von 6.648,18 € an die Wassergenossenschaft Pitschen-Pickel e.G. zur Sanierung der Trinkwasserleitung im Ortsteil Pitschen-Pickel aus den eingenommenen Mitteln nach dem § 6 EEG, zu gewähren.

Beschl.Nr.: 035/24-03: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt:

Den Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Gemeinde Heideblick und ImWind PV Sorge GmbH aus Mainz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.13 der Gemeinde Heideblick „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wüstermarke Sorge“ in der vorliegenden Fassung.

Nichtöffentlicher Teil:

Beschl.Nr.: 012/25: Grundstückserwerb Gemarkung Gehren Flur 1, Flurstück 85 in Größe von 12.024 m²