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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntgabe

des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) in der jeweils gültigen Fassung

In der Gemeinde: Heideblick, Gemarkung: Bornsdorf Flur 8 (tlw.)

wurden Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte durchgeführt.

Die Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte sind regelmäßig erforderlich, um die Qualität des Liegenschaftskatasters als öffentliches raumbezogenes Geoinformationssystem nach § 5 Absatz 1 des BbgVermG sicherzustellen. Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 3 BbgVermG können die veränderten Teile der Liegenschaftskarte durch Offenlegung bekannt gegeben werden.

Die Offenlegung erfolgt in den Diensträumen der Katasterbehörde Dahme-Spreewald, Reutergasse 12, Erdgeschoss, Raum 151 in 15907 Lübben. Az.: 23_62_60_0063

Vom 26.03. bis 28.04.2025

Im Auftrag

Michaelis
-Amtsleiter-