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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 3/2026
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Haushaltssatzung 2026

Gemeinde Heideblick — 2026

Haushaltssatzung der Gemeinde Heideblick für das Haushaltsjahr 2026

Gemäß § 69 i.V. m. § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.03.2026 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

Festsetzung

EUR

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Erträge

7.209.100

Aufwendungen

8.026.900

davon:

ordentliche Erträge

7.209.100

ordentliche Aufwendungen

8.026.800

außerordentliche Erträge

0

außerordentliche Aufwendungen

100

Gesamtergebnis

-817.800

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen

8.536.600

Auszahlungen

10.068.300

davon:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

6.472.700

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.055.500

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

1.663.900

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

2.974.500

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

400.000

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

38.300

Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln

-1.531.700

§ 2

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen

§ 3

Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:

Steuerart

Festsetzung v.H.

1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

265

2. Grundsteuer B (Grundstücke)

379

3. Gewerbesteuer

320

§ 4

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für

Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 225.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

erforderlich ist, wird auf 400.000 EUR festgesetzt.

§ 6

1.

Die Wertgrenzen ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Entstehung eines Fehlbetrages im laufenden Haushaltsjahr auf 10.000 EUR

und

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 10.000 EUR

festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

4.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

Heideblick, den 10.03.2026

Deutschmann
Bürgermeister

Festgestellt:

Aufgestellt:

Heideblick, den 10.03.2026

Heideblick, den 10.03.2026

gez. Deutschmann
gez. Peters
Bürgermeister
Kämmerin