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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) in der jeweils gültigen Fassungin der Gemeinde: Heideblick, Gemarkung: Langengrassau, Flur: 7


Landkreis Dahme-Spreewald

Der Landrat

Öffentliche Bekanntgabe

Dezernat bzw. Amt:

Kataster- und Vermessungsamt

Anschrift:

Reutergasse 12

15907 Lübben (Spreewald)

Bearbeiter/in:

Herr Mettke

Raum:

253

Vermittlung:

03546 20-0

Durchwahl:

202766

Fax:

03546 20-1264

E-Mail*:

kva@dahme-spreewald.de

Aktenzeichen:

60_0061_22

Datum:

28.03.2023

Ihr Schreiben vom:

Ihr Zeichen:

Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) in der jeweils gültigen Fassung

In der Gemeinde: Heideblick, Gemarkung: Langengrassau, Flur: 7

wurden Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte durchgeführt.

Die Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte sind erforderlich, um die Qualität des Liegenschaftskatasters als öffentliches raumbezogenes Geoinformationssystem nach § 5 Absatz 1 des BbgVermG sicherzustellen. Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 3 BbgVermG können die veränderten Teile der Liegenschaftskarte durch Offenlegung bekannt gegeben werden.

Die Offenlegung erfolgt, zu den allgemeinen Geschäftszeiten, in den Diensträumen der Katasterbehörde Dahme-Spreewald, Reutergasse 12, Erdgeschoss, Raum 151 in 15907 Lübben.

Az.: 22_62_60_0061

vom 27. April 2023 bis 26. Mai 2023

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführungen des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Dahme-Spreewald, Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Im Auftrag
Michaelis
-Amtsleiter-