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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Heideblick zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände „Obere Dahme / Berste“, Kremitz-Neugraben und Gewässerverband Kleine Elster–Pulsnitz

vom 31.03.2025

Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2024 (GVBl. I/24 [Nr. 10] S., ber. [Nr. 38]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 9], S. 14), und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 31]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick in ihrer Sitzung am 31.03.2025 folgende 4. Änderung der Satzung der Gemeinde Heideblick zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände „Obere Dahme / Berste“, Kremitz-Neugraben und Gewässerverband Kleine Elster – Pulsnitz beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

Die Satzung der Gemeinde Heideblick zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände „Obere Dahme / Berste“, Kremitz-Neugraben und Gewässerverband Kleine Elster – Pulsnitz vom 03.05.2021 wird wie folgt geändert:

1. § 6 wird wie folgt neu gefasst

§ 6

Umlagesatz

(1) Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche und Nutzungsartengruppen beträgt für das jeweils gültige Kalenderjahr

a)

für den Gewässerunterhaltungsverband „Obere Dahme / Berste“

aa)

für den Vorteilsgebietstyp 1 Siedlungs- und Verkehrsfläche

bb)

für den Vorteilsgebietstyp 2 Landwirtschaft

cc)

für den Vorteilsgebietstyp 3 Waldflächen

b)

für den Gewässerunterhaltungsverband Kremitz-Neugraben

aa)

für den Vorteilsgebietstyp 1 Siedlungs- und Verkehrsfläche

bb)

für den Vorteilsgebietstyp 2 Landwirtschaft

cc)

für den Vorteilsgebietstyp 3 Waldflächen

c)

für den Gewässerverband Kleine Elster - Pulsnitz

aa)

für den Vorteilsgebietstyp 1 Siedlungs- und Verkehrsfläche

bb)

für den Vorteilsgebietstyp 2 Landwirtschaft

cc)

für den Vorteilsgebietstyp „Waldflächen“

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Die 4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Heideblick zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände „Obere Dahme / Berste“, Kremitz-Neugraben und Gewässerverband Kleine Elster – Pulsnitz tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Heideblick, den 31.03.2025

gez. Frank Deutschmann
Bürgermeister