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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 4/2026
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Amtliche Bekanntmachung BPlan Freilichtmuseum Höllberghof

Gemeinde Heideblick

Der Bürgermeister

- Amtliche Bekanntmachung -

hier: Bekanntmachung der Satzung des Bebauungsplans „Freilichtmuseum Höllberghof" der Gemeinde Heideblick

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick hat am 09.10.2023 den Bebauungsplan „Freilichtmuseum Höllberghof" der Gemeinde Heideblick in der Fassung vom Oktober 2023 als Satzung beschlossen.

Nach Genehmigung der 5. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heideblick durch die höhere Verwaltungsbehörde ist die Gemeinde Heideblick berechtigt, den Bebauungsplan „Freilichtmuseum Höllberghof", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (Erläuterungs- und Umweltbericht) in Kraft zu setzen.

Für die der 5. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heideblick wurde mit Verfügung der Genehmigungsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald vom 22.08.2025 (Posteingang 26.08.2025), unter dem Aktenzeichen 40317-25-620, die Genehmigung mit Auflagen erteilt. Die Erfüllung der Auflagen erfolgte bis zum 07.10.2025. Die Bestätigung durch die vorbenannte Behörde erfolgte am 15.10.2025 (Posteingang 23.10.2025). Die öffentliche Bekanntmachung dessen erfolgte am 03.03.2026 im Internet unter https://www.heideblick.de unter „Bürgerportal -> Bekanntmachungen" sowie im Gemeindeblatt Nr. 3/2026 am 18.03.2026

Die Satzung über den Bebauungsplan „Freilichtmuseum Höllberghof", wird hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan „Freilichtmuseum Höllberghof" der Gemeinde Heideblick wird mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt der Gemeinde Heideblick, Langengrassau Luckauer Straße 61, Zi. 19 und 20 während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ebenfalls über die Homepage der Gemeinde Heideblick einsehbar. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans „Freilichtmuseum Höllberghof" der Gemeinde Heideblick Auskunft erteilt.

Hinweise gemäß § 215 BauGB:

Unbeachtlich werden:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung, der dort bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorschlags,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Heideblick unter Darlegung des, die Verletzung begründeten Sachverhalts, geltend gemacht worden sind.

Anlage: Übersichtskarte

 

 

Heideblick, den 01.04.2026

gez. Frank Deutschmann
Bürgermeister der Gemeinde Heideblick