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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 5/2025
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Hinweis zu Amtlichen/Öffentlichen Bekanntmachungen

Aufgrund der Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heideblick zum 01.03.2025 erfolgen die Bekanntmachung ausschließlich nur noch auf unserer Internetseite https://www.heideblick.de unter „Bürgerinfos -> Bekanntmachungen.

Um Sie, liebe Interessierte, weiterhin auf dem Laufenden zu halten, erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick über die eingestellten Bekanntmachungen. Es handelt sich hierbei nur um Auszüge aus den Bekanntmachungen. Die vollständigen Informationen erhalten Sie auf der Internetseite.

Folgende Bekanntmachungen wurden auf unserer Internetseite https://www.heideblick.de unter „Bürgerinfos à Bekanntmachungen veröffentlicht:

1. Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage Sorge und hat eine Größe von ca. 96,4 ha. Der Geltungsbereich umschließt Flächen der Flur 1 der Gemarkung Waltersdorf.

Die Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs sind im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt (Abbildung ohne Maßstab).

Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan (Geltungsbereich rot umrandet)

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf der 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Stand April 2025, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht, werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025

im Internet unter https://www.heideblick.de unter „Bürgerinfos -> Bekanntmachungen veröffentlicht.

Der Zugriff ist auch über das Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg möglich: https://www.uvp-verbund.de/bb sowie unter www.bb.beteiligung.diplanung.de/.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Gemeindeverwaltung Heideblick, Raum 20, Luckauer Straße 61 in 15926 Heideblick OT Langengrassau zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr.

Wenn gewünscht, kann nach telefonischer Vereinbarung die Einsichtnahme und Erörterung der Planung auch außerhalb der vorgenannten Zeiten erfolgen.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst in elektronischer Form übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

2. Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wüstermarke Sorge“

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage Sorge und hat eine Größe von ca. 96,4 ha. Der umschließt folgende Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Waltersdorf: 300, 301/1 (anteilig), 467, 468 und 470.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebiets sind im nachstehenden Kartenausschnitt (Abbildung ohne Maßstab) dargestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wüstermarke Sorge“ mit Stand April 2025, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung Teil I + II (Umweltbericht) und den Anlagen 1-3 (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Maßnahmenblätter, Karten), werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025

im Internet unter https://www.heideblick.de unter „Bürgerinfos -> Bekanntmachungen veröffentlicht.

Der Zugriff ist auch über das Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg möglich: https://www.uvp-verbund.de/bb sowie unter www.bb.beteiligung.diplanung.de/.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Gemeindeverwaltung Heideblick, Raum 20, Luckauer Straße 61 in 15926 Heideblick OT Langengrassau zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr.

Wenn gewünscht, kann nach telefonischer Vereinbarung die Einsichtnahme und Erörterung der Planung auch außerhalb der vorgenannten Zeiten erfolgen.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst in elektronischer Form übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.