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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Heideblick über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs.2 BauGB

Bebauungsplan

„Freilichtmuseum Höllberghof“

Die Gemeindevertretung Heideblick hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Freilichtmuseum Höllberghof“ der Gemeinde Heideblick beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Vorhaben dient der Sicherung der Flächen des Freilichtmuseums für den wirtschaftlichen und kulturellen Weiterbetrieb der Anlage. Es sollen die Bebauungen gesichert, weitere notwendige Bauten ermöglicht sowie Flächen für die temporäre Nutzung durch Zelte und temporäre Bühnen geschaffen werden. Der Planungsraum ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Heideblick als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen, eine Änderung in eine Fläche „Sondergebiet Museum“ erfolgt im Parallelverfahren.

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 2,6 ha ist dem als Anlage beigefügten flurstücksbezogenem Lageplan zu entnehmen und umfasst die Flurstücke 40, 107, 68 (tlw.) und 108 (tlw.) der Flur 8 in der Gemarkung Langengrassau.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Planzeichnung zum Entwurf sowie die Begründungen Teil 1 und 2 (Entwurf (05/2023) in der Zeit vom

01.07.2023 bis einschließlich 05.08.2023

im Bauamt der Gemeinde Heideblick, in Langengrassau - Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick während der Öffnungszeiten

Montag

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16.00 Uhr

Dienstag

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16.00 Uhr

Freitag

8:00 bis 12:00 Uhr

im Zimmer 20 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Hinweise oder Einwendungen zum Vorentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 3 (1) BauGB auch Kinder und Jugendliche zur Abgabe einer Stellungnahme aufgerufen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Frank Deutschmann
Bürgermeister der Gemeinde Heideblick

Anlage: Übersichtskarte Plangebiet

Anlage: Bebauungsplan der Gemeinde Heideblick „Freilichtmuseum Höllberhof“