Die Gemeindevertretung Heideblick hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.05.2024 die Aufstellung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.10 „Neubau Feuerwehrgerätehaus Gehren“ beschlossen.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Feuerwehr“ gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 12 BauNVO die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit den notwendigen Anlagen zu sichern. Der Planungsraum ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Heideblick derzeit als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen, eine Änderung der Fläche mit der planungsrechtlichen Festsetzung eines „sonstigen Sondergebiets“ mit der besonderen Zweckbestimmung „Feuerwehr“ erfolgt im Parallelverfahren.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 2000 m² ist dem als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die teilweise das Flurstück 502 sowie das neu zu bildende Flurstück 878 der Flur 2 in der Gemarkung Gehren.
Anlage: Übersichtskarte Plangebiet