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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 6/2025
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Glasfaserausbau in Heideblick

Werte Einwohnerinnen und Einwohner,

wir freuen uns, dass es nun ernsthaft mit dem Glasfaserausbau in der Gemeinde Heideblick losgeht.

Die neu zu errichtenden Ortsnetze werden momentan durch das Unternehmen GlasfaserPlus zusammen mit der Deutschen Telekom geplant und ab dem III. Quartal 2025 auch gebaut.

Im Zuge dieses geförderten Ausbaus bekommt jede amtlich eingetragene Adresse, die aktuell noch keine Glasfaser hat und zukünftig von keinem Telekommunikationsunternehmen mit Glasfaser versorgt wird, in der Gemeinde Heideblick einen Glasfaser-Hausanschluss. Dieser Hausanschluss wird für Sie kostenfrei errichtet.

Unsere Gemeinde ist beim Ausbau in drei Teile entsprechend des Vorwahlbereiches aufgeteilt.

1.

Vorwahlbereich Walddrehna (035455): Hierbei handelt es sich um die Adressen in den Ortschaften Bornsdorf, Gehren, Schwarzenburg, Walddrehna, Wehnsdorf und Weißack.

2.

Vorwahlbereich Uckro (035454): Hierbei handelt es sich um die Adressen in den Ortschaften Falkenberg, Langengrassau, Pitschen-Pickel, Waltersdorf und Wüstermarke.

3.

Vorwahlbereich Luckau (03544): Hierbei handelt es sich um die Adressen in den Ortschaften Beesdau, Goßmar und Riedebeck.

Die Deutsche Telekom als Auftragnehmer der GlasfaserPlus hat der Gemeinde Heideblick am 28.05.2025 mitgeteilt, dass die Bestellung der geförderten Glasfaserhausanschlüsse ab sofort auch für den Vorwahlbereich Uckro möglich ist. Zuvor war bereits schon die Bestellung für den Vorwahlbereich Walddrehna möglich.

Für den Vorwahlbereich Luckau ist dies im Moment noch nicht möglich. Sobald es die Möglichkeit der Bestellung der geförderten Glasfaserhausanschlüsse auch für diesen Vorwahlbereich gibt, werden wir es über die vorhandenen Kanäle kommunizieren.

Die betroffenen Vorwahlbereiche werden ca. Ende Juni Post vom Landkreis Dahme-Spreewald erhalten, in welchem der Ablauf der Bestellung und Herstellung des Glasfaser- Hausanschlusses dargestellt wird.

Des Weiteren sind zum Ablauf der Bestellung und Errichtung eines geförderten (für Sie kostenlosen) Glasfaserhausanschlusses an Ihrer Adresse im Moment zwei Infoveranstaltungen geplant. Jeweils eine für den Vorwahlbereich Walddrehna (035455) und eine für den Vorwahlbereich Uckro (035454):

1.

Die Infoveranstaltungen für den Vorwahlbereich Walddrehna (035455) findet am 26.06.2025 um 18:00 Uhr in der Turnhalle in Walddrehna statt.

2.

Die Infoveranstaltungen für den Vorwahlbereich Uckro (035454) findet am 21.07.2025 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus in Langengrassau statt.

Bei Fragen können Sie uns gern anrufen unter 035454/8810 oder eine Mail an gemeinde@heideblick.de schreiben.

Auch über verschiedene Kanäle des Unternehmen GlasfaserPlus stehen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung:

Für bereits häufig gestellte Fragen haben wir als Gemeinde unter www.heideblick.de -> Glasfaserausbau eine „Fragen und Antworten“-Übersicht eingerichtet. Schauen Sie dort regelmäßig vorbei. Aktuell finden Sie dort z. B. folgende Frage mit Antwort:

Frage: Muss man jetzt einen neuen Telefonvertrag abschließen?

Antwort: Nein!

Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass zwei voneinander getrennte Produkte angeboten werden:

a)

Zum einen handelt es sich um den physisch hergestellten Glasfaserhausanschluss. Dieser gehört dem Unternehmen GlasfaserPlus. Dieses Unternehmen vermietet die Leitungen und Hausanschlüsse an die sogenannten Service-Provider (Telekom, Vodafone, 1&1 u. a.). Dieser wird kostenfrei errichtet.

b)

Zum anderen werden die Deutsche Telekom und andere Telefonanbieter Ihnen jetzt schon neue Telefonverträge anbieten. Ob Sie über die neue Glasfaserleitung auch gleich ein Produkt beziehen möchten, entscheiden Sie selbst.

Die bestehende Infrastruktur, also die vorhandenen Kupfer-Telefonleitungen werden weiter betrieben. Sie haben also weiterhin die Möglichkeit, Ihren bestehenden Anschluss weiter zu nutzen. Sie können die Umstellung Ihres Telekommunikationsvertrages auf Glasfaser also auch zu einem späteren Zeitpunkt veranlassen.

Beachten Sie zum Schluss noch folgenden Hinweis: Sollten sich Grundstückseigentümer jetzt gegen einen Glasfaserhausanschluss aussprechen, wird dieser bei einer späteren Errichtung kostenpflichtig sein.