Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick hat am 09.03.2026 die 10. Änderung der 1.Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Heideblick in der Fassung vom Februar 2026 beschlossen.
Der Änderungsbereich der 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heideblick ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit Verfügung der Genehmigungsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald vom 17.04.2026 (Posteingang 21.04.2026), Aktenzeichen: 40124-26-620 wurde die 10. Änderung der 1. Gesamtfort-schreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heideblick nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt mit einer Auflage. Die Erfüllung der Auflage erfolgte bis zum 27.04.2026. Die Bestätigung durch die vorbenannte Behörde erfolgte am 07.05.2026 (Posteingang 20.05.2026). Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Die 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heideblick wird mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt der Gemeinde Heideblick, Langengrassau Luckauer Straße 61, Zimmer 19 und 20 während der Sprechzeiten zu jedermann Einsicht bereitgehalten.
Die 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heideblick mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ebenfalls über die Homepage der Gemeinde Heideblick unter https://www.heideblick.de unter „Bürgerportal à Bekanntmachungen“ einsehbar. Auf Verlangen wird über den Inhalt der 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heideblick Auskunft erteilt.
Hinweise gemäß § 215 BauGB:
| Unbeachtlich werden: | |
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung, der dort bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorschlags, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde Heideblick unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Anlage: Übersichtskarte mit der Darstellung des Änderungsbereichs
Heideblick, den 01.06.2026