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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 6/2026
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Ordnungsamt informiert:

Hundehalter in der Pflicht

„Gassi gehen“ eine Ordnungswidrigkeit?

Hunde sind wertvolle Spielgefährten für unsere Kinder sowie treue Partner für jung und alt. Die Hund-Mensch-Beziehung ist von hohem sozialen und gesellschaftlichen Nutzen.

Wer einen Hund hält, hat aber auch Pflichten zu erfüllen.

Die Pflichten sind für den Halter in einer Verordnung (Hundehalterverordnung vom 24. Juni 2024) geregelt bzw. im Tierschutzgesetz verankert.

Derzeit verhalten sich mehrere Hundehalter in der Gemeinde Heideblick mit ihren vierbeinigen Freunden nicht nach der Verordnung und bereiten Probleme. Im Ordnungsamt der Gemeinde häufen sich Beschwerden über Hundehalter die mit ihren Hunden Gassi gehen und dabei Gemeinde oder auch Privatflächen als Hundetoilette nutzen. Hundekot sieht nicht nur unschön aus, er ist auch ekelig und birgt hygienische Gefahren. Zudem gilt in Brandenburg im öffentlichen Bereich eine Leinenpflicht für Hunde.

Geht man vom Bußgeldkatalog des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg aus, wird Hundekot als „Umweltgefährdende Abfallbeseitigung“ bezeichnet; ist eine Straftat nach den §§ 326, 330 und 330a des Strafgesetzbuches und kann mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro geahndet werden.

Um das zu vermeiden, möchten wir als Ordnungsamt der Gemeinde Heideblick an alle Hundehalter appellieren, dass alle Hundehalter bzw. – führer dafür Sorge tragen, dass ein Hund seine Notdurft nicht auf Kinderspielplätzen, Sport- und Grünanlagen, Straßen, Gehwegen, Plätzen sowie vor fremden Vorgärten verrichtet.

Sollte dies jedoch einmal passieren, ist der Halter bzw. Führer des Hundes für die Beseitigung des Hundekots verantwortlich.

gez. Weide
Ordnungsamtsleiter