Die Gemeindevertretung Heideblick hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.05.2023 den Entwurf für die 5. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Änderungsbereich mit einer Größe von ca. 2,6 ha ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Freilichtmuseum Höllberghof“. Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan als „Landwirtschaftsfläche“ und “Forstwirtschaftsfläche“ soll in ein sonstiges Sondergebiet „Museum“ geändert werden.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 5. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick mit Begründung in der Zeit vom
31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023
im Bauamt der Gemeinde Heideblick, in Langengrassau - Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick während der Öffnungszeiten
| Montag | 8:00 bis 12:00 Uhr | und | 13:00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 bis 12:00 Uhr | und | 13:00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 bis 12:00 Uhr | und | 13:00 bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 bis 12:00 Uhr | und | 13:00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
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im Zimmer 20 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Hinweise oder Einwendungen zum Vorentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 3 (1) BauGB auch Kinder und Jugendliche zur Abgabe einer Stellungnahme aufgerufen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Anlage: Übersichtskarte Plangebiet