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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung 5. Änderung FNP_Freilichtmuseum Höllberghof

über öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 5. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick

Die Gemeindevertretung Heideblick hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.05.2023 den Entwurf für die 5. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Änderungsbereich mit einer Größe von ca. 2,6 ha ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Freilichtmuseum Höllberghof“. Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan als „Landwirtschaftsfläche“ und “Forstwirtschaftsfläche“ soll in ein sonstiges Sondergebiet „Museum“ geändert werden.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 5. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick mit Begründung in der Zeit vom

31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023

im Bauamt der Gemeinde Heideblick, in Langengrassau - Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick während der Öffnungszeiten

Montag

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16.00 Uhr

Dienstag

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16.00 Uhr

Freitag

8:00 bis 12:00 Uhr

im Zimmer 20 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Hinweise oder Einwendungen zum Vorentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 3 (1) BauGB auch Kinder und Jugendliche zur Abgabe einer Stellungnahme aufgerufen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

gez. Frank Deutschmann
Bürgermeister der Gemeinde Heideblick

Anlage: Übersichtskarte Plangebiet