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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung 3. Veränderungssperre WKA 13

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick hat am 03.07.2023 beschlossen, die Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Windkraftenergienutzungsgebiet W13 Falkenberg/Pitschen-Pickel“ gemäß § 17 Abs. 2 Baugesetzbuch BauGB um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre wird in der Gemeindeverwaltung Heideblick, Langengrassau Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick, Zimmer 20 während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Satzung wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Satzung

über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Windenenergienutzungsgebiet W13 Falkenberg / Pitschen-Pickel“ in der Gemeinde Heideblick

Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der jeweils geltenden Fassung, hat die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Heideblick am 16.05.2022 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Zu sichernde Planung

(1) Die Gemeindevertretersitzung hat am 01.04.2019 mit Beschluss 038/19 die Aufstellung des Bebauungsplans „Windenenergienutzungsgebiet W13 Falkenberg / Pitschen-Pickel“ in der Gemeinde Heideblick beschlossen.

Zur Sicherung der Ziele der Planung wird die 3. Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 2 BauGB für das in § 2 bezeichnete Gebiet erlassen.

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

(1) Die Veränderungssperre betrifft die Grundstücke, die aus dem beigefügten Lageplan (s. Anlage 1: Lageplan), der Bestandteil des Beschlusses ist, ersichtlich sind.

(2) Der Geltungsbereich richtet sich nach dem ausgewiesenen Windeignungsgebiet, das im Flächennutzungsplan der Gemeinde Heideblick festgesetzt ist.

§ 3

Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen gemäß § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch

a)

Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuches nicht durchgeführt oder bauliche Anlage nicht beseitigt werden;

b)

erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

(3) Vorhaben, die vor dem In-Kraft-Treten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden gemäß § 14 Abs. 3 Baugesetzbuch von der Veränderungssperre nicht berührt.

(4) Soweit für Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich eine Genehmigungspflicht nach § 144 Absatz 1 besteht, sind die Vorschriften über die Veränderungssperre nicht anzuwenden.

§ 4

Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

(1) Die 3. Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für den in § 2 bezeichneten Geltungsbereich rechtverbindlich ist.

Hinweis

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und auf die Vorschriften des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Heideblick, 05.07.2023

gez. Frank Deutschmann
Bürgermeister der Gemeinde Heideblick

Anlage 1: Lageplan zur Satzung über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Windenenergienutzungsgebiet W13 Falkenberg / Pitschen-Pickel“ in der Gemeinde Heideblick