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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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BekanntmachungBPlan_WEG_FalkenbergPitschenPickel_3Entwurf

3. Entwurf des Bebauungsplans „Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel“

Die Gemeindevertretung Heideblick hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 01.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel“ gefasst. Der 3. Entwurf des Bebauungsplans wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung vom 03.07.2023 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Repowering, d.h. den Austausch von Alt- gegen Neuanlagen. Im konkreten Fall werden somit 30 alte Windenergieanlagen (WEA) im Gebiet der Gemeinde Heideblick sowie drei WEA landkreisübergreifend im Bereich des Amts Dahme/Mark zurückgebaut und letztlich 14 WEA neu errichtet. Da der Planungsraum im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Heideblick als Konzentrationszone „Windenergienutzung“ ausgewiesen ist, wird der Bebauungsplan grundsätzlich aus dem FNP entwickelt. Für das südliche Baufenster SO 12 soll aufgrund der Einschränkungen durch den Schutzstreifen der vorhandenen 380-kV-Freileitung die Konzentrationszone Wind in der 1. Gesamtfortschreibung des FNP geringfügig angepasst werden. Das FNP-Änderungsverfahren wird parallel zum Bebauungsplan als isolierte Positivplanung nach § 245e Abs. 1 BauGB vorgenommen und erfolgt nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren, da durch die Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die sonstigen Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB erfüllt sind.

Der Geltungsbereich orientiert sich an den Grundstücksgrenzen in der Gemarkung Falkenberg, Flur 1; Gemarkung Pickel, Flur 1 und 2; Gemarkung Pitschen, Flur 1 und 2. Dabei wird er im Süden westlich von Falkenberg durch die Bundesstraße B 102 begrenzt. Entlang der Gemeinde- und Landkreisgrenze führt die Grenze des Geltungsbereichs nordwärts in Richtung Hell-Berge. Ehe die Gemeinde- und Landkreisgrenze den Wald passiert, macht der Geltungsbereich im Norden einen Knick und orientiert sich dann südwärts entlang der westlichen Waldkante. Im Süden kreuzt sie die 380-kV-Freileitung, verläuft dazu in einem ca. 150 m großen Abstand ca. 1.000 m parallel, um dann westlich von Falkenberg trichterförmig bis zur Bundesstraße B 102 in einen ca. 150 m breiten Stumpf auszulaufen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 424 ha. Die Lage des Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Zur erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen der 3. Entwurf des Bebauungsplans und die dazugehörige Begründung aus. Weiterer Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Fachbeiträge und fachbehördliche, sowie sonstige Stellungnahmen und Dokumente. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Zum Schutzgut Mensch

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Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zu folgenden Themen vor:

Immissionsprognosen mit Aussagen zu Schall und Schatten

zur möglichen Beeinträchtigung einer Erholungsfunktion durch Bautätigkeit und Realisierung der Planung,

zu den Auswirkungen infolge der Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung.

2. Zum Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt

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Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zu folgenden Themen vor:

zur Beschreibung der potenziellen natürlichen Vegetation sowie Kartierung der Biotoptypen,

zur Erfassung und Bewertung der im Gebiet vorkommenden Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und sonstigen Arten,

zur Potenzialabschätzung und Bewertung sonstiger europarechtlich geschützter Arten (Artenschutzfachbeitrag),

zur Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Wirkungen sowie zum vorgezogenen Ausgleich (CEF).

3. Zum Schutzgut Boden

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Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zu folgenden Themen vor:

zu den Bodenarten und Eigenschaften,

zum Umfang und Bedarf der Inanspruchnahme von Grund und Boden sowie zur Flächennutzung,

zum Umfang der Bodenversiegelung,

zu Maßnahmen als Ausgleich und Ersatz, inkl. Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs wie Abriss und Entsiegelung eines Nebengebäudes auf dem Gelände des Kinderheims Weißack sowie Entsiegelung von Betonstraßen in Walddrehna (Pilzheide) mit teilweiser Bepflanzung.

4. Zum Schutzgut Wasser

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Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zu folgenden Themen vor:

zur Grundwasserbeschaffenheit,

zu Oberflächengewässern in der näheren Umgebung.

5. Zum Schutzgut Klima/Luft

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Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zu folgenden Themen vor:

zur Klimaklassifikation des Untersuchungsraums,

zu den Temperatur-, Niederschlags- und Windverhältnissen.

6. Zum Schutzgut Landschaft

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Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zu folgenden Themen vor:

zur Bewertung des Landschaftsraumes,

zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild durch die Umsetzung der Planung,

zur Kompensation der Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes.

7. Zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

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Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zu folgenden Themen vor:

zur Bestandsaufnahme der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Boden- und Baudenkmale,

zur Bewertung nachteiliger Auswirkungen auf Baudenkmale,

zur Beschreibung der im Untersuchungsraum vorhandenen Schutzgebiete sowie Bewertung möglicher Auswirkungen durch das Bauvorhaben.

8. Zu den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

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Im Umweltbericht, in den Fachbeiträgen und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zu folgenden Themen vor:

zu den Wechselwirkungen der Planungsauswirkungen.

9. Sonstige Inhalte des Umweltberichtes

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Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, anderweitige Planungsmöglichkeiten),

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in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten,

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Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen.

Die erneute öffentliche Auslegung des 3. Entwurfes des Bebauungsplans WEG Falkenberg/Pitschen-Pickel mit der Begründung, dem Artenschutzfachbeitrag, den faunistischen Gutachten, den Immissionsprognosen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB statt vom

31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023

im Bauamt (Zimmer 20) der Gemeinde Heideblick, in Langengrassau - Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick während der Öffnungszeiten

Montag

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16.00 Uhr

Dienstag

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16.00 Uhr

Freitag

8:00 bis 12:00 Uhr

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Entsprechende Stellungnahmen, Hinweise oder Einwendungen zum 3. Entwurf können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ergänzend werden die Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichen Auslegung sind in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können während des o. g. Zeitraums unter www.heideblick.de/bekanntmachungen/index.php eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Heideblick, 05.07.2023

gez.
Frank Deutschmann
Bürgermeister der Gemeinde Heideblick

Anlage: Übersichtskarte Plangebiet