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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung 7. Aenderung FNP WEG Falkenberg PitschenPickel

über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zur 7. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick

Die Gemeindevertretung Heideblick hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 03.07.2023 den Änderungs- und Auslegungsbeschluss für die 7. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick gefasst.

Der Flächennutzungsplan (FNP) soll aufgrund einer geringfügigen Erweiterung der ausgewiesenen Konzentrationszone Windenergienutzung parallel zum Bebauungsplanverfahren „Windeigungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt im Rahmen einer isolierten Positivplanung im Sinne von § 245e Abs. 1 BauGB, ohne dass sie das Planungskonzept des bestehenden FNP mit seinen positiven und weichen Kriterien heranziehen muss. Die Gemeinde darf sich auf die Betrachtung der zusätzlichen Fläche isoliert beschränken.

Bei der Änderung handelt es sich um die Anpassung des Baufensters SO 12 im Süden des Geltungsbereichs. Aufgrund der Nähe zur 380-kV-Freileitung mit dem erforderlichen Schutzstreifen im Norden und der Begrenzung durch die im bestehenden FNP der Gemeinde Heideblick festgesetzte Grenze der Ausweisungszone Wind „Falkenberg/Pitschen-Pickel“ im Süden wäre eine wirtschaftliche Beplanung des Standorts nicht möglich. Erst die Verschiebung der Grenze des im FNP ausgewiesenen Eignungsgebiets um ca. 50 m in Richtung Süden ermöglicht die Errichtung einer wirtschaftlichen Windenergieanlage. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bleibt durch die Anpassung unberührt.

Das FNP-Änderungsverfahren zur isolierten Positivplanung erfolgt nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren, da durch die Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die sonstigen Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB erfüllt sind. Die Anpassung wird nach § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren „Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel“ vorgenommen und beginnt mit der förmlichen TÖB- sowie Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Lage der Änderungsfläche auf den Flurstücken 65 (Gemarkung Pickel, Flur 2) und 329 (Gemarkung Pickel, Flur 1) ist der Übersichtskarte zu entnehmen.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

Zur förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 7. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick mit Begründung in der Zeit vom

31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023

im Bauamt der Gemeinde Heideblick, in Langengrassau - Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick während der Öffnungszeiten

Montag

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16.00 Uhr

Dienstag

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag

8:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16.00 Uhr

Freitag

8:00 bis 12:00 Uhr

im Zimmer 20 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Hinweise oder Einwendungen zum Vorentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 3 (2) BauGB auch Kinder und Jugendliche zur Abgabe einer Stellungnahme aufgerufen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick unberücksichtigt bleiben können.

Zudem wird nach § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

gez. Frank Deutschmann
Bürgermeister der Gemeinde Heideblick

Anlage: Übersichtskarte Plangebiet