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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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In der Sitzung der Gemeindevertretung Heideblick am 03.07.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst

Öffentlicher Teil:

Beschl.-Nr. 039/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für die Sanierung der Trauerhalle Wehnsdorf in Höhe von 12.000 €.

Beschl.-Nr. 044/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt

1.

Der 3. Planentwurf des Bebauungsplans „Windeignungsgebiet Falkenberg / Pitschen-Pickel“ wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 beschlossen.

2.

Der beigefügte Entwurf der Begründung, einschließlich des Umweltberichtes, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3.

Der 3. Entwurf des Bebauungsplans „Windeignungsgebiet Falkenberg / Pitschen-Pickel“ Stand 07/2023 mit der Begründung und dem Umweltbericht, einschließlich der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

4.

Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

5.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

6.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

7.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Beschl.-Nr. 045/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt

1.

Die Aufstellung der 7. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick.

Ziel ist die Anpassung des Flächennutzungsplans aufgrund einer geringfügigen Erweiterung der ausgewiesenen Konzentrationszone Windenergienutzung parallel zum Bebauungsplanverfahren „Windeigungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“.

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Heideblick ortsüblich bekannt zu machen.

Beschl.-Nr. 051/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Windenergienutzungsgebiet W13 Falkenberg / Pitschen-Pickel" gemäß § 17 Absatz 2 Baugesetzbuch um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Beschl.-Nr. 052/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt:

1.

die Ausnahme der Veränderungssperre für die Baufenster SO 01, SO 02 und SO 03 im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans "Windenenergienutzungsgebiet W13 Falkenberg / Pitschen-Pickel" gemäß des vorliegenden Antrages

2.

alle zeichnerischen und textlichen Festsetzungen aus dem künftigen Bebauungsplan "Windenenergienutzungsgebiet W13 Falkenberg / Pitschen-Pickel" müssen schon entsprechend angewandt werden (Rückbau zugeordnete Altanlage, A+E- Maßnahmen etc.)

3.

dem in diesem Zusammenhang gestellten Bauantrag (BA-2022-015) für 3 WEA im Gebiet der Gemeinde Heideblick (Reg.-Nr. 50.014.00/22/1.5.2V/T12) wird zugestimmt

Beschl.-Nr. 049/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt

1.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Am Bahndamm Langengrassau“ wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2023 beschlossen.

2.

Der beigefügte Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Am Bahndamm Langengrassau“ -Stand 05/2023- mit der Begründung, sind nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

4.

Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

5.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

6.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

7.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Beschl.-Nr. 009/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Heideblick, Langengrassau Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick und dem Förderverein Niederlausitzer Landrücken e.V. Langengrassau Heideweg 3, 15926 Heideblick, gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf Stand 19.06.2023.

Beschl.-Nr. 048/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt,

1.

Der Bürgermeister wird mit der Durchführung der Vergaben und der Auftragserteilung für die einzelnen Gewerke zur Kapazitätserhöhung im Obergeschoss der Kita Gehren beauftragt.

2.

Der Bürgermeister hat die Prüfung der Vergaben mit dem/r:

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Bauausschussvorsitzenden

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Haushaltsausschussvorsitzenden

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Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder deren Stellvertreter abzustimmen

3.

Die Gemeindevertretung ist zur nächsten ordentlichen Sitzung umfassend über die jeweils erfolgten Vergaben zu informieren.

Nichtöffentlicher Teil:

Beschl.-Nr. 036/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, den Auftrag für die Erneuerung des Dachstuhls und der Dacheindeckung auf der Trauerhalle Wehnsdorf an ein Unternehmen mit einer vorläufigen Gesamtauftragssumme zu erteilen.

Beschl.-Nr. 036/23-01:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt gemäß § 58 BbgKVerf den Eilentscheid für die Erneuerung des Dachstuhls und der Dacheindeckung auf der Trauerhalle Wehnsdorf zu genehmigen.

Beschl.-Nr. 047/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt:

Das eingetragene Flurstück 582, Flur 2 in der Gemarkung Weißack mit einer Gesamtfläche von 460 m² zu veräußern.