Abgrenzung des Plangebietes auf der ALK © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
Die Gemeindevertretung Heideblick hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.08.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Am Bahndamm Langengrassau“ gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird im Wesentlichen angestrebt, das Plangebiet als dörfliches Wohngebiet einschließlich der hierfür notwendigen Erschließungsanlagen zu entwickeln.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Heideblick ist das Gebiet mittels 3. Änderungsverfahren der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Dezember 2019 als gemischte Baufläche dargestellt. Aufgrund der fehlenden Erschließung ist eine Bebauung derzeit nicht möglich. Die hier gegenständliche städtebauliche Planung soll eine geordnete vorwiegend auf Wohnbebauung ausgerichtete Entwicklung ermöglichen.
Das Plangebiet grenzt südlich an der B 87, östlich am Bahndamm der Niederlausitzer Eisenbahn und westlich an die Straße „Langengrassau Tannenweg“. Es umfasst folgende Flurstücke der Flur 7 in der Gemarkung Langengrassau: 258, 259/1, 261, 263/3, 490, 491, 492, 494, 545, (teilweise), 625, 626, 627 und 628 (teilweise). Es hat eine Größe von etwa 2,8 ha.
Aufstellungsverfahren: Da es sich beim dem Plangebiet um eine innerörtliche Fläche handelt, die in Nutzung gebracht werden sollen, wird der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Damit geht einher:
| • | der Verzicht auf die Umweltprüfung und den formellen Umweltbericht, |
| • | die Tatsache, dass Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren, |
| • | der Verzicht auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, |
| • | der Verzicht auf die zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB, |
| • | der Verzicht auf das Monitoring gemäß § 4c BauGB. |
Auf die über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und der Behörden gem. § 4 (1) BauGB soll in dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren nicht verzichtet werden.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die Planzeichnung zum Vorentwurf sowie die entsprechende Begründung im Vorentwurf mit Stand Mai 2023 in der Zeit vom
31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023
im Bauamt der Gemeinde Heideblick, in Langengrassau -Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick während der Öffnungszeiten
| Montag | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
im Zimmer 20 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Hinweise oder Einwendungen zum Vorentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 3 (1) BauGB auch Kinder und Jugendliche zur Abgabe einer Stellungnahme aufgerufen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Anlage 1 – Plangebiet