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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 7/2026
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsges

Landkreis Dahme-Spreewald

Der Landrat 

 

 

Landkreis Dahme-Spreewald, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) 

Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) in der jeweils gültigen Fassung

In der Gemeinde: Heideblick, Gemarkung: Weißack, Flur 2

wurden Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte durchgeführt.

Die Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte sind regelmäßig erforderlich, um die Qualität des Liegenschaftskatasters als öffentliches raumbezogenes Geoinformationssystem nach § 5 Absatz 1 des BbgVermG sicherzustellen. Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 3 BbgVermG können die veränderten Teile der Liegenschaftskarte durch Offenlegung bekannt gegeben werden.

Die Offenlegung erfolgt in den Diensträumen der Katasterbehörde Dahme-Spreewald, Reutergasse 12, Erdgeschoss, Raum 151 in 15907 Lübben. Az.: 25_62_60_0099

Vom 18. Juni 2026 bis 16. Juli 2026

Im Auftrag
Michaelis -Amtsleiter-