| 1. | Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Heideblick wird vom 18.09.2023 bis zum 22.09.2023 in der Gemeinde Heideblick, Langengrassau Luckauer Str. 61, 15926 Heideblick, Einwohnermeldeamt, zu folgenden Zeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten: | ||
| Dienstag — von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, | ||
| Donnerstag — von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, | ||
| Montag, Mittwoch, Freitag — nach Terminvereinbarung. | ||
| 2. | Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine/ein Wahlberechtigte/r die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist. | ||
| Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. | ||
| 3. | Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 17.09.2023 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. | ||
| Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. | ||
| 4. | Auf Antrag kann in das Wählerverzeichnis eingetragen werden: | ||
| a) | eine wahlberechtigte Person, deren Hauptwohnung außerhalb des Wahlgebiets liegt, wenn sie am Ort der Nebenwohnung einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat und dies in ihrem Antrag der Wahlbehörde gegenüber in geeigneter Weise glaubhaft macht. | |
| b) | eine Wahlberechtigte Person, die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhält und dies in ihrem Antrag der Wahlbehörde gegenüber in geeigneter Weise glaubhaft macht. | |
| Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift bis spätestens zum 23.09.2023 zu den unter Pkt. 1 genannten Zeiten beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Heideblick, Langengrassau Luckauer Str. 61, 15926 Heideblick, zu stellen. | ||
| Die antragstellende Person hat der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat. | ||
| 5. | Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann jede/r Wahlberechtigte vom 18.09.2023 bis zum 22.09.2023 erheben, die/der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält. Der Einspruch ist bei der unter Pkt. 1 genannten Behörde zu den dort genannten Zeiten persönlich oder durch einen Bevollmächtigten schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der/die Einspruchsführer/in die erforderlichen Beweismittel beizubringen. | ||
| 6. | Einen Wahlschein erhält auf Antrag | ||
| a) | jede in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, | |
| b) | eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Person, wenn | |
|
| • | sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags- oder Einspruchsfrist versäumt hat, |
|
| • | ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist oder |
|
| • | ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Wahlbehörde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. |
| Der Wahlschein kann schriftlich oder mündlich, persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bis zum 06.10.2023, 18:00 Uhr, beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Heideblick, Langengrassau Luckauer Str. 61, 15926 Heideblick beantragt werden. | ||
| Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Telefonische Anträge sind unzulässig. | ||
| In den Fällen nach 6b) können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. | ||
| Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag der Wahl, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. | ||
| Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Personen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. | ||
| 7. | Wer einen Wahlschein hat, kann | ||
| a) | in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder - wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise eingeteilt ist - seines Wahlkreises oder | |
| b) | durch Briefwahl wählen. | |
| 8. | Briefwahl: Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass die/der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, erhält sie/er mit dem Wahlschein zugleich folgende Briefwahlunterlagen: | ||
| a) | einen amtlichen Stimmzettel, | |
| b) | einen amtlichen Stimmzettelumschlag, | |
| c) | einen amtlichen Wahlbriefumschlag und | |
| d) | ein Merkblatt zur Briefwahl mit Datenschutzhinweisen auf der Rückseite. | |
| Die wahlberechtigte Person kann diese Unterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, abholen. Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt. | ||
| Der/die Wähler/in hat den Wahlbrief so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, bei der zuständigen, auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. | ||
| Der Wahlbrief muss in einem verschlossenen Wahlbriefumschlag enthalten: | ||
| a) | den Wahlschein, | |
| b) | im verschlossenen Wahlumschlag den Stimmzettel. | |
| Weitere Hinweise zur Ausübung der Briefwahl enthalten das Merkblatt und die Umschläge. | ||
Heideblick, 10.08.2023