| Öffentlicher Teil: | |||
| Beschl.-Nr. 057/23: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, die Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen gem. § 7 Bundesberggesetz (BBergG) zu gewerblichen Zwecken für das Erlaubnisfeld „Elster-Dahme" (11-1593) soll ablehnend formuliert werden. | ||
| Beschl.-Nr. 062/23 | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, | ||
| 1. | Der Bürgermeister wird mit der Durchführung der Vergabe und der Auftragserteilung für die Sanierung des Löschwasserteiches in Wüstermarke Am Spring beauftragt. | |
| 2. | Der Bürgermeister hat die Prüfung der Vergabe mit dem/r: | |
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| o | Bauausschussvorsitzenden |
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| o | Haushaltsausschussvorsitzenden |
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| o | Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder deren Stellvertreter |
| abzustimmen. | ||
| 3. | Die Gemeindevertretung ist zur nächsten ordentlichen Sitzung umfassend über die jeweils erfolgten Vergaben zu informieren. | |
| Beschl.-Nr. 009/23-01 | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt: | ||
| 1. | Beschluss 009/23 wird aufgehoben. | |
| 2. | den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Heideblick, Langengrassau Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick und dem Förderverein Niederlausitzer Landrücken e.V. Langengrassau Heideweg 3, 15926 Heideblick, gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf Stand 19.07.2023. | |
| Beschl.-Nr. 055/23 | Der Bürgermeister wird ermächtigt mit dem Landkreis Dahme-Spreewald einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen, welcher die Gemeinde Heideblick weiterhin verpflichtet, die Aufgabe der Kindertagesbetreuung nach dem Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis) wahrzunehmen. | ||
| Nichtöffentlicher Teil: | |||
| Beschl.-Nr. 063/23 | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, | ||
| 1. | den Auftrag für die Planung in den Leistungsphasen 2-8 und der örtlichen Bauüberwachung zu einem Gesamthonorar zu erteilen. | |
| 2. | Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. | |
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| • | Die Beauftragung der Stufe I umfasst die Leistungsphasen 2-4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung). |
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| • | Die Beauftragung der Stufe II (Ausführungsplanung, Ausschreibung, örtl. Bauüberwachung) erfolgt nach Sicherstellung der Finanzierung zur Umsetzung der Maßnahme. |
| Beschl.-Nr. 050/23 | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, einem Unternehmen den Auftrag zur Lieferung eines Fahrzeuges für den mobilen Bürgerservice, gemäß dem abgegebenen Angebot, mit einer vorläufigen Gesamtauftragssumme zu erteilen. | ||
| Beschl.-Nr. 056/23 | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, einem Bieter den Auftrag für die Errichtung des Freisitzes in Falkenberg mit einer vorläufigen Gesamtauftragssumme zu erteilen. | ||
| Beschl.-Nr. 064/23 | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, einem Unternehmen den Auftrag für die Auswertung des Interessenbekundungsverfahrens zur Errichtung von Photovoltaik -Freiflächenanlagen mit einer vorläufigen Gesamtauftragssumme zu erteilen. | ||