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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 9/2025
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Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Gemeinde Heideblick

Schon länger wurde festgestellt, dass sich die Einmündung des Friedhofsweges im Ortsteil Gehren außerorts an einer 100 km/h Strecke befindet.

Alle Verkehrsteilnehmer müssen ab der Einmündung Heideblicker Straße, denn hier endet die Ortsdurchfahrt Gehren, die Fahrbahn nutzen. Also auch Fußgänger und Radfahrer. Um hier eine Gefahrenquelle etwas zu entschärfen, wurde ein unbefestigter Pfad entlang des Zaunes der Firma Buzzard-Farben angelegt. Dieser ist aber eben kein richtiger Gehweg.

Da die Einmündung sich außerorts befindet, hat es bis jetzt immer wieder dazu geführt, dass ab der Einmündung Heideblicker Straße bis zur Einmündung Friedhofsweg kein Gehweg gebaut werden durfte.

Nun hat die Gemeinde Heideblick beim zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen den Antrag gestellt, die Ortsdurchfahrt zu verlängern. Diesem Antrag wurde, durch die Versetzung der Ortstafel, seitens des Landesbetriebes auch zugestimmt.

Infolgedessen besteht nun die Möglichkeit, einen Gehweg entlang der neuen, verlängerten Ortsdurchfahrt zu planen und zu errichten. Die Gemeinde Heideblick hat diese Planung bereits in Auftrag gegeben.

Durch die Versetzung der Ortstafel wird die Verkehrssicherheit erhöht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit entspricht nun eher der innerorts zugelassenen 50 km/h.

Bitte beachten Sie die neuen Gegebenheiten und passen Sie Ihre Fahrweise entsprechend an.

Text und Bild: Alexander Kläge