Stadt Leuna
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, plant den Neubau der B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg. Ziel der Planung ist die Schaffung einer verkehrsgerechten Straßenverbindung zwischen der A 9 und der B 91.
Die oberste Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 24) hat mit Schreiben vom 15.12.2023 das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz für dieses Vorhaben eingeleitet. Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind die
Die Verfahrensunterlagen liegen seit dem 20.12.2023 für den Zeitraum der Verfahrensdauer von 6 Monaten auf der Homepage des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales unter nachfolgenden Links aus.
| Als Langadresse: | |
| Als Kurzadresse: |
Eine zusätzliche analoge Zugangsmöglichkeit zu den Verfahrensunterlagen besteht bei der Stadt Leuna in der Stadtverwaltung Leuna, Bauamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 18 in 06237 Leuna, im Gesundheitszentrum Westflügel (Glasbau) 1. OG, Raum 2.07, während der Dienststunden
| Montag: | von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag: | von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
bis zum 22.03.2024.
Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Vorhaben auf der Grundlage der Verfahrensunterlagen bis zum 05.04.2024 abzugeben. Die Übermittlung der Stellungnahmen soll elektronisch an die E-Mail-Adresse
Referat24-MID@sachsen-anhalt.de
unter Angabe des Betreffs
„RVP B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“
erfolgen.
Darüber hinaus können Stellungnahmen auch postalisch an das
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt,
Referat 24 Sicherung der Landesentwicklung,
Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale)
gerichtet werden.