Aufgrund des Außer-Kraft-Tretens mancher Regelungen kommt es zu zahlreichen Fragen bezüglich verschiedener Genehmigungspflichten, sowie Möglichkeiten und Grenzen von Baumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet, besonders in der Gartenstadt Leuna. Dies nimmt die Stadt Leuna zum Anlass ab Februar 2025 auf der Internetseite der Stadt einen Überblick über Anträge und notwendige Genehmigungen einzustellen und im Stadtanzeiger darüber zu informieren.
Bei Unklarheiten und Fragen sprechen Sie uns gern an:
Bauamt – Außenstelle Gesundheitszentrum (Glasanbau) in der Rudolf-Breitscheid-Straße 18 in Leuna.
Zuständig für die Kernstadt:
Frau Zöfelt – R. 2.20 – e.zoefelt@stadtleuna.de – 03461 24950 26
Zuständig für die Ortschaften und Industrie- und Gewerbegebiete:
Frau Lux – R 2.08 – p.lux@stadtleuna.de - 03461 24950 12
Als Hilfestellung dient folgende Übersicht, sowie die Baufibel für die Gartenstadt und eine Farbübersicht, zum Herunterladen auf der Internetseite der Stadt.
Liegt mein Vorhaben in einem Denkmalbereich oder ist mein Gebäude ein Baudenkmal?
In der Stadt Leuna gibt es zahlreiche Denkmalbereiche, Baudenkmale, Kleindenkmale sowie archäologische Denkmale. Während Baudenkmale und Kleindenkmale eindeutig erkennbar oder gekennzeichnet sind, ist es vor Ort schwieriger Denkmalbereiche zu erkennen.
Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf der Seite des Landesdenkmalamtes Sachsen-Anhalt:
https://lda.sachsen-anhalt.de/denkmalinformationssystem/
Im Gegensatz zum Baudenkmal besteht beim Denkmalbereich ausschließlich ein Schutz über das Gesamtensemble und das äußere Erscheinungsbild. Zu beantragen sind daher alle Änderungen am äußeren Erscheinungsbild der Gebäude und der Außenbereiche (u.a. Gärten, Wege, Bebauungen).
Beantragung bei:
Landkreis Saalekreis
Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Domplatz 9
06217 Merseburg
Gartenstadt Leuna Neu-Rössen
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Denkmalbereich Gartenstadt Leuna Neu-Rössen, der größte Denkmalbereich im Saalekreis wurde 1997 festgelegt.
Das Ensemble aus 80 verschiedenen Haustypen und ein im Sinne der Gartenstadtidee stark begrüntes Umfeld stellen die erhaltenswerte Gartenstadt Leuna Neu-Rössen dar. Zur Wertschätzung und zum Erhalt sind wir auf die Mitwirkung der Anwohner und Eigentümer angewiesen.
Als Hilfestellung zum Erhalt wurden die Bebauungspläne 4.4, 4.5, 4.6 und 4.7 (einzusehen im Bauamt oder unter https://lksk.themenbrowser.de/umn_sk/xplan/ort.php?idorte=8 ) und die Baufibel der Stadt Leuna erstellt.
| Darin sind einige Vorgaben enthalten, die bei der Umgestaltung / Neuerrichtung zu beachten sind, z.B.: | |
| • | Materialien und Farbgebung von Fassaden, Putzelementen, Sockeln, Fenstern, Rollläden, Außentüren, Metallbauteilen und Dacheindeckung |
| • | Proportionen und Gliederung, Achsbezüge |
| • | Öffnungen (Fenster und Türen), Fensterläden |
| • | Architekturdetails |
| • | Dächer und Dachaufbauten |
| • | Treppen und Vordächer |
| • | Balkone und Anbauten |
| • | Nebengebäude und Garagen |
| • | Grün- und Freiflächen: Vorgärten, Hausgärten, Fassadenbegrünung |
| • | Tummelplätze und Schlippen |
| • | Einfriedungen: |
| - Verputzes Mauerwerk |
| - Holzzäune mit senkrechter Lattung |
| - Hecken |
| - Höhe bis zu 1,0 m für Vorgärten |
| • | Dezente Werbeanlagen |
| • | Baulinien und Baugrenzen sowie weitere Darstellungen laut Bebauungsplänen |
| Unerwünschte Entwicklungen in der Gartenstadt sind: | |
| • | vollständige Überbauung des gesamten Grundstücks mit genehmigungsfreien Überdachungen, Schuppen etc. |
| • | Vorgarten als Stellfläche für PWK |
| • | Vollständige hohe Einzäunung kleiner Gartenstreifen oder Vorgärten |