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Stadtanzeiger – Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften
Ausgabe 10/2023
Aus dem Rathaus
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Rathaus

Ablauf der Gültigkeit ab 01.01.2023

Personalausweise, die im Jahr 2013 beantragt worden sind, verlieren 2023 ihre Gültigkeit. Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Dokumentes. Das Gültigkeitsdatum finden Sie auf der Seite mit dem Passbild, links über der Unterschrift.

Bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen ist es unter anderem erforderlich, folgende Unterlagen vorzulegen:

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Personenstandsurkunden wie z.B. Geburts- oder Eheurkunde (Buch der Familie)

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1 aktuelles biometrisches Passbild

Bitte beachten Sie, dass im Rathaus sowie in der Außenstelle Günthersdorf keine Passbilder angefertigt werden.

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Gebühr

für Personalausweise (bis zu einem Alter von 24 Jahren)  — 22,80 Euro

für Personalausweise (ab einem Alter von 24 Jahren)  — 37,00 Euro (neu)

für Reisepässe (bis zu einem Alter von 24 Jahren)  — 37,50 Euro

für Reisepässe (ab einem Alter von 24 Jahren)  — 60,00 Euro

Änderungen gem. § 28 PassG zum 01.01.2021

Die Ausstellung von Kinderreisepässen sowie eine Verlängerung der Kinderreisepässe erfolgt nur noch für 1 Jahr (neu).

Diese Dokumente können nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden.

Die Beantragung von Dokumenten muss jede Person persönlich durchführen.

Bitte beachten Sie, dass unter Umständen noch weitere Unterlagen vorzulegen sind (insbesondere für Kinderreisepässe, Reisepässe bis zum 18. Lebensjahr und Personalausweise bis zum 16. Lebensjahr).

Weitere Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten erhalten Interessenten telefonisch unter der

Telefon-Nr. 03461 840-135 (Frau Lange)

Telefon-Nr. 03461 840-136 (Frau Lindner) oder unter der

Telefon-Nr. 034638 56108 (Frau Lange).