Öffentliche Beschlüsse:
Programmantrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" für das Programmjahr 2024 und die vorläufige Fördergebietskulisse
Beschluss:
| Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt in seiner Sitzung am 26.10.2023 | |
| a.) | die Abgrenzung der vorläufigen Fördergebietskulisse gemäß Anlage 1 zur BV 087_2023 und beauftragt |
| b.) | den Bürgermeister, fristgerecht zum 30.11.2023, den Antrag zur Neuaufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten “ für das Programmjahr 2024 zu stellen. |
BV-087-2023
Beschluss über die Festlegung eines Stadtumbaugebietes nach § 171b BauGB - Fördergebiet Kernstadt Leuna "Mitte"
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt die Festlegung des Gebietes Kernstadt Leuna „Mitte“ als Stadtumbaugebiet nach §171 b BauGB. Die Karte (Anlage) mit der Darstellung der Gebietsabgrenzung ist Bestandteil des Beschlusses.
BV-088-2023
Beschluss über die Abwägung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 61 "Wohnbebauung Zöschen - Am Ellerholz", Ortschaft Zöschen
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“, OT Zöschen in der Fassung 22. März 2022 eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den Vorschlägen im beiliegenden Abwägungsprotokoll (Anlage 1) abzuwägen.
Das beiliegende Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 4b BauGB wird der Bürgermeister beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom Abwägungsergebnis zu unterrichten. Er kann sich dazu der Hilfe Dritter bedienen.
BV-095-2023
Beschluss über die Satzung des Bebauungsplan Nr. 61 "Wohnbebauung Zöschen - Am Ellerholz", Ortschaft Zöschen
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den Bebauungsplan Nr. 61 „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“, OT Zöschen als Satzung wie folgt:
| 1. | Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I.S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2021 (BGBl. 2023 I Nr. 221) wird nach Beschluss durch den Stadtrat der Stadt Leuna der Bebauungsplan Nr. 61 „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“ nach § 10 (1) BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Teil A und Teil B als Anlage 1) als Satzung beschlossen. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 2. | Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt. Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 61 „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“, OT Zöschen in der Fassung August 2023 zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen. |
Die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft. BV-096-2023