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Stadtanzeiger – Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften
Ausgabe 11/2023
Aus dem Stadtrat und seinen Auschüssen
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Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse des Stadtrates aus der Sitzung vom 26.10.2023

Öffentliche Beschlüsse:

Programmantrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" für das Programmjahr 2024 und die vorläufige Fördergebietskulisse

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt in seiner Sitzung am 26.10.2023

a.)

die Abgrenzung der vorläufigen Fördergebietskulisse gemäß Anlage 1 zur BV 087_2023 und beauftragt

b.)

den Bürgermeister, fristgerecht zum 30.11.2023, den Antrag zur Neuaufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten “ für das Programmjahr 2024 zu stellen.

gez. Dr. Stein gez. Daniel Krug
1. stellv. Bürgermeister Stadtratvorsitzender

BV-087-2023

Beschluss über die Festlegung eines Stadtumbaugebietes nach § 171b BauGB - Fördergebiet Kernstadt Leuna "Mitte"

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt die Festlegung des Gebietes Kernstadt Leuna „Mitte“ als Stadtumbaugebiet nach §171 b BauGB. Die Karte (Anlage) mit der Darstellung der Gebietsabgrenzung ist Bestandteil des Beschlusses.

gez. Dr. Stein gez. Daniel Krug
1. stellv. Bürgermeister Stadtratvorsitzender

BV-088-2023

Beschluss über die Abwägung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 61 "Wohnbebauung Zöschen - Am Ellerholz", Ortschaft Zöschen

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“, OT Zöschen in der Fassung 22. März 2022 eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den Vorschlägen im beiliegenden Abwägungsprotokoll (Anlage 1) abzuwägen.

Das beiliegende Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Gemäß § 4b BauGB wird der Bürgermeister beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom Abwägungsergebnis zu unterrichten. Er kann sich dazu der Hilfe Dritter bedienen.

gez. Dr. Stein gez. Daniel Krug
1. stellv. Bürgermeister Stadtratvorsitzender

BV-095-2023

Beschluss über die Satzung des Bebauungsplan Nr. 61 "Wohnbebauung Zöschen - Am Ellerholz", Ortschaft Zöschen

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den Bebauungsplan Nr. 61 „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“, OT Zöschen als Satzung wie folgt:

1.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I.S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2021 (BGBl. 2023 I Nr. 221) wird nach Beschluss durch den Stadtrat der Stadt Leuna der Bebauungsplan Nr. 61 „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“ nach § 10 (1) BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Teil A und Teil B als Anlage 1) als Satzung beschlossen. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.

Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt. Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 61 „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“, OT Zöschen in der Fassung August 2023 zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

Die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist ortsüblich bekannt zu machen.

4. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft. BV-096-2023

gez. Dr. Stein gez. Daniel Krug
1. stellv. Bürgermeister Stadtratvorsitzender