Grußwort des Staatssekretärs Dr. Sebastian Putz
Musikalische Gestaltung: AuditivVokal Dresden unter der künstlerischen Leitung von Olaf Katzer. Zu Gehör wurde in einer Welturaufführung „Stimme aus dem Leunawerk - 3 Gesänge für Männerchor a capella“ mit dem Text von Walter Bauer und einer Komposition vom Walter Furrer (1931) zu Gehör gebracht.
Thomas Böhme, Sebastian Müller-Bahr, Michael Bedla
Moritz Bense, Dr. Christof Günther, Henriette Baier
ich grüße Sie wieder recht herzlich in der nun bevorstehenden Adventszeit. Ich hoffe, Sie haben sich den ersten Advent in Ihrem Kalender eingetragen. Traditionell findet auch in diesem Jahr der Leunaer Weihnachtsmarkt am ersten Advent vor unserem Rathaus statt. Dazu möchte ich Sie herzlich einladen, sich in weihnachtliche Stimmung zu versetzen und die Zeit bei einem heißen Getränk und einem bunten Programm auf der Bühne zu genießen.
Das ausführliche Programm finden Sie auf www.leuna.de und auf Seite …..
Seit 1994 vergeben die Städte Merseburg und Leuna den Walter-Bauer-Preis im zweijährigen Rhythmus. In diesem Jahr wurde der Literaturpreis am 4. November zum 30. Mal verliehen und ging an Thomas Böhme aus Leipzig. Die Preisverleihung erfolgte am 120. Geburtstag von Walter Bauer im Walter-Bauer Saal des Kulturhauses in Leuna.
In der Begründung für die Preisverleihung heißt es:
Thomas Böhme sei einer der bedeutendsten Lyriker und in der hohen Qualität seines Gesamtwerks beständigsten Autoren seiner Generation. Böhme, geboren 1955 in Leipzig, wo er bis heute lebt, ist seit seinem Debüt mit dem Gedichtband „Mit der Sanduhr am Gürtel“ (Berlin: Aufbau Verlag 1983) als freier Autor tätig. Neben seinen in großer Regelmäßigkeit erscheinenden Lyriksammlungen hat er auch Romane, Novellen, experimentelle Prosaformen und Fotobände veröffentlicht. In Bänden wie „Im Ort“, das dem Mansfeld gewidmet ist, wendet er sich wie Bauer einer Welt zu, die von der Arbeit und der Veränderung geprägt ist, und lotet ähnlich wie der Namensgeber des Preises aus, was diese Arbeit, diese Veränderung mit den sie Erfahrenden macht. Die Laudation auf Herrn Thomas Böhme hielt die Walter-Bauer-Preisträgerin des Jahres 2022, Frau Daniela Danz.
Bereits zum dritten Mal wurden auch Walter-Bauer-Stipendien durch die Infra Leuna im Rahmen der Walter-Bauer-Preisverleihung vergeben. Diese gingen an Henriette Baier und Moritz Bense.
Fotos: Stadt Leuna/Egbert Schmidt
Bereits am 23.10.2024 fand im Kulturhaus Leuna eine Innovationskonferenz der Strukturwandelregionen statt. Die ostdeutschen Braunkohlereviere sind Wirtschafts- und Innovationsregionen mit einer überwiegend mittelständisch geprägten Struktur, die vor großen Herausforderungen stehen. Zu nennen waren etwa der Fachkräftemangel, die hohen Energiekosten oder der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit im Kontext von exogenen Krisen und Digitalisierung. Zugleich bietet der Strukturwandel Chancen für den Aufbau neuer Geschäftsfelder, für den Ausbau moderner Infrastrukturen und die Entwicklung attraktiver Wirtschafts- und Lebensstandorte.
Die Veranstaltung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung unter Mitwirkung der Fraunhofer-Gesellschaft und der Initiative MinGenTec rückt in den Fokus, welchen Beitrag kleine und mittlere Unternehmen für einen gelungenen Transformationsprozess leisten und wie sie durch Politik, Verwaltung und Wissenschaft darin unterstützt werden können.
Am 12.09.2024 hat die Landesregierung den Entwurf eines Grundsteuerhebesatzgesetzes Sachsen-Anhalt (Drs. 8/4588) in den Landtag eingebracht. Dieser Entwurf sah für die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt abweichend von § 25 Abs. 4 des Grundsteuergesetzes in der am 01.01.2025 geltenden Fassung die Möglichkeit eines differenzierenden Hebesatzes im Bereich des Grundvermögens (Grundsteuer B) vor, für die in einer Gemeinde liegenden unbebauten Grundstücke nach § 247 des Bewertungsgesetzes und für die in einer Gemeinde liegenden bebauten Grundstücke für Wohnimmobilien, die gemäß § 250 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewerten sind einerseits und für die in einer Gemeinde liegenden bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes Gewerblich genutzte Immobilien im Sachwertverfahren zu bewerten sind andererseits.
Nach der Neubewertung der Grundstücke im Rahmen der umzusetzenden Grundsteuerreform sind in den Bundesländern, welche das Grundsteuer-Bundesmodell umsetzen, Belastungsverschiebungen von gemischt und gewerblich genutzten Grundstücken hin zu den zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken zu beobachten. Gleiches gilt auch für unsere Stadt bei der Grundsteuer B. Die Anzahl der vorliegenden Messbescheide 2025 wurde ins Verhältnis zur Anzahl der bisherigen Messbescheide gesetzt. Derzeit liegen rund 90 % der Messbescheide zur Grundsteuer B vor.
Das Messbetragsvolumen betrug bisher rund 760 T€ und wird mit dem Grundsteuerhebesatz (aktuell 300 %) multipliziert. Es ergab in den zurückliegenden Jahren eine Einnahme für die Stadt von 2,28 Mio. Euro. Das für 2025 vorliegende Messbetragsvolumen liegt bei 420 T€. Hochgerechnet auf 100 % der vorliegenden Messbescheide ergibt sich ein Messbetragsvolumen von rund 467 T€. Die Einnahmen der Grundsteuer B würden ab 01.01.2025 bei 1,401 Mio. Euro liegen. Es würde rund ein Drittel der Einnahmen aus der Grundsteuer B fehlen.
Leider wurde der „Schwarze Peter“ den Kommunen zugeschoben. Die Hinweise der Belastungsverschiebung hin zu den Wohngrundstücken waren den Verantwortlichen bereits früh im Verfahren bekannt. Nun überlässt man es den Kommunen mit der Möglichkeit der Einführung verschiedener Steuersätze für die Grundsteuer. Die Kommunen werden sich mit Widersprüchen und Klageverfahren auseinandersetzen müssen, da auch die Einführung verschiedener Grundsteuerhebesätze B gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen könnte. Wie Sie sehen, eine schwierige Situation, vor der viele Städte und Gemeinden im Land stehen. Als Bürgermeister werde ich mich über das weitere Vorgehen mit den Fraktionen des Stadtrates verständigen, um für Leuna einen gangbaren Weg zu finden. Wir werden Sie weiter darüber informieren.
Es ist mir bewusst, dass diese Maßnahme nicht auf viel Gegenliebe gestoßen ist. Auch im Stadtrat wurde darüber heftig diskutiert. Jedoch ist die Stadt Leuna seit 3 Jahrzehnten in verschiedenen Programmen der Städtebauförderung vertreten. Darin ist festgelegt, welche Bedingungen die Fördermittelnehmer zu erfüllen haben, u. a. ist festgelegt, dass Flächenentsiegelungen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang als Ausgleich zu erfolgen haben. D.h. wir müssen innerhalb der Gartenstadt für Begrünung und Entsiegelung sorgen. Tun wir das nicht, drohen uns Streichung weiterer Städtebaufördermittel bzw. auch ggf. Rückzahlung bereits erhaltener Mittel. Dieser Verantwortung sind wir mit der Maßnahme als einem Puzzle gerecht geworden. Wenn Sie sich fragen, was haben wir bisher gefördert bekommen und was erwarten wir in den nächsten Jahren aus dem Fördertopf der Städtebauförderung? Das aktuellste Projekt, was mit rund 7,9 Mio. Euro gefördert wurde, ist der Gebäudekomplex der Alten Post innerhalb der Gartenstadt. Aber auch der Haupttorplatz und verschiedene Straßensanierungen in der Gartenstadt. Zukünftig versprechen wir uns Fördermittel aus diesem Programm für das Kulturhaus Leuna. Wir als Stadt wären Fördermittelempfänger und geben es der Betreibergesellschaft des Kulturhauses, einer Tochterfirma der InfraLeuna GmbH, um die Ertüchtigung des Kulturhauses auch für die kommenden Jahrzehnte zu ermöglichen. Es stehen auch noch eine Reihe weiterer Projekte für die Förderung mit Städtebaumitteln an.
Ich verabschiede mich bis zur nächsten Ausgabe des Stadtanzeigers von Leuna, die bereits Mitte Dezember erscheint, und wünsche Ihnen eine schöne Adventszeit.