Titel Logo
Stadtanzeiger – Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften
Ausgabe 11/2025
Aus dem Stadtrat und seinen Auschüssen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30.10.2025

Öffentliche Beschlüsse:

BV-111-2025

Beschluss zur Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplanes Nr 58 „Wohnbebauung Kötzschau – Feldweg“ auf die aktuell geltende gesetzliche Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und über die Billigung des 4. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 58 „Wohnbebauung Kötzschau - Feldweg“ und Bestimmung zur förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2025 die Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 58 „Wohnbebauung Kötzschau - Feldweg“ auf die gesetzliche Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB). Es wird die Billigung des 4. Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnbebauung Kötzschau - Feldweg“ gemäß Anlage 1 bis 4 beschlossen und dieser zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit bestimmt. Die Anlage 1 bis 4 ist Bestandteil des Beschlusses.

gez. Michael Bedla
gez. Daniel Krug
Bürgermeister
Stadtratsvorsitzender

BV-117-2025

Antrag der SPD-Fraktion Leuna des Stadtrates der Stadt Leuna zur finanziellen Unterstützung für das Frauen- und Kinderschutzhaus Merseburg

Beschluss Nr. 1:

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt:

Für das Haushaltsjahr 2026 eine Ausgabe in Höhe von 4.500,00 € und für das Haushaltsjahr 2027 eine Ausgabe in Höhe von 1.500,00 € zur finanziellen

Unterstützung bereitzustellen. Die Mittel sind sachbezogen durch das Frauen- und Kinderschutzhaus Merseburg zu beantragen. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Maßnahme einzureichen.

Beschluss Nr. 2

Ab dem Haushaltsjahr 2028 kann das Frauen- und Kinderschutzhaus Merseburg jährlich einen Antrag auf Unterstützung an die Stadt Leuna stellen. Über die Bewilligung und die Höhe des zweckgebundenen Zuschusses soll nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt entschieden werden wurde durch den Stadtrat der Stadt Leuna abgelehnt.

gez. Michael Bedla
gez. Daniel Krug
Bürgermeister
Stadtratsvorsitzender

BV-123-2025

Entsendung einer Person in den Aufsichtsrat der Wohnungswirtschaft Leuna GmbH

hier: Nachbesetzung durch Herrn Torsten Kaßler

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna entsendet Herrn Torsten Kaßler in den Aufsichtsrat der Wohnungswirtschaft Leuna GmbH zum 01.11.2025.

Der Geschäftsführer der Wohnungswirtschaft Leuna GmbH ist über die Entsendung schriftlich zu informieren.

gez. Michael Bedla
gez. Daniel Krug
Bürgermeister
Stadtratsvorsitzender