Es wird zur frühestmöglichen Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Leuna aufgerufen.
Die Aufgaben der Schiedsstelle sind im Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt.
Gemäß § 3 des o. g. Gesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit nach ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Sie soll ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben.
Sie muss das Wahlrecht besitzen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Schiedspersonen werden für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt und sind ehrenamtlich tätig.
Bitte schlagen Sie uns geeignete Persönlichkeiten vor oder bewerben Sie sich selbst.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 12.01.2024 an die
Stadt Leuna
FB AVB
Herr Lörzer
Rathausstraße 1
06237 Leuna
Tel.: 03461 2495040
Mail: e.loerzer@stadtleuna.de
In der Bewerbung müssen Ihr Name und Vorname, die Anschrift und das Geburtsdatum angegeben sein.