Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende entgegen. Feuerwerke an Silvester hat in Deutschland Tradition. Seit langem ist es üblich, das alte Jahr mit Raketen und Böllern zu verabschieden und dass neue zu begrüßen: immer in der Hoffnung, dass die Probleme gleich mit verschwinden und man mit dem neuen Jahr eine Chance auf einen unbelasteten Neuanfang bekommt. Damit dies tatsächlich so ist und die Silvesterfeier und das neue Jahr nicht gleich mit Ärger beginnen, sollten Sie ein paar Dinge beachten.
Am Silvester- und am Neujahrstag ist das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen für grundsätzlich jedermann erlaubt. Dazu muss beachtet werden, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur in der Zeit vom 31. Dezember 0 Uhr bis 01. Januar 24 Uhr erlaubt ist. Verboten ist das zünden von Feuerwerk in der Nähe von Alters- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern und Kirchen (gem. §23 Abs. 1 SprengV).
Das Zünden von Feuerwerkskörpern an anderen Tagen im Jahr ist ohne eine Genehmigung verboten. Wer ohne Genehmigung pyrotechnische Gegenstände zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.