öffentliche Beschlüsse:
BV-124-2025
Antrag zur Sicherung des Witzschersdorfer Holzes - Beschränkung forstlicher Eingriffe auf zwingend notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, um den Erhalt des Witzschersdorfer Holzes zu gewährleisten, forstliche Eingriffe auf zwingend notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen zu begrenzen. Der Schutz des Gehölzes wird von der Stadt Leuna unterstützt.
Der Antrag wurde vom Stadtrat abgelehnt.
gez. Michael Bedla | gez. Daniel Krug |
Bürgermeister | Stadtratsvorsitzender |
BV-129-2025
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Leuna für die Entsorgungsgebiete auf dem Gebiet der Kernstadt Leuna sowie der Ortschaften Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden und Zweimen - Abwassergebührensatzung - AwGebS
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den dieser Vorlage als deren fester Bestandteil beigefügten Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Leuna sowie der Ortschaften Güntherdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden und Zweimen - Abwassergebührensatzung - AwGebS — als Satzung.
gez. Michael Bedla | gez. Daniel Krug |
Bürgermeister | Stadtratsvorsitzender |
BV-130-2025
Teilweise Neuordnung der Aufgabenerledigung bei der Stadtwerke Leuna GmbH
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, dass die SWL GmbH die Erfüllung der ihr nach Verträgen mit der Stadt Leuna obliegenden Aufgaben ab dem 01. Januar 2028 mittels „Hybridmodell/ Kooperation mit Nachbarwerken“, sicherzustellen hat.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu fassen und alle zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu treffen (insbesondere auch vertragliche Regelungen soweit notwendig).
gez. Michael Bedla | gez. Daniel Krug |
Bürgermeister | Stadtratsvorsitzender |
BV131-2025
Überplanmäßige Ausgabe – Zusätzliche Fördermittel für die Projekte „cCe-Kulturhaus“, „Marktplatz Alte Post“ und Beauftragte Dritte.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 900.000,00 € für die im Sachverhalt angesprochenen Projekte mit einer Förderquote von zwei Dritteln aus der Städtebauförderung. Zur Deckung des Eigenanteils der Stadt von einem Drittel werden realisierte überplanmäßige Zinserträge verwendet werden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Kulturhaus Leuna GmbH einen Zuwendungsvertrag abzuschließen, in dem sich die Gesellschaft zur Übernahme ggf. anfallender Strafzinsen verpflichtet. Anderenfalls soll sich die Stadt nur um zusätzliche Fördermittel für den „Marktplatz Alte Post“ und „Beauftragte Dritte“ bemühen.
gez. Michael Bedla | gez. Daniel Krug |
Bürgermeister | Stadtratsvorsitzender |