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Stadtanzeiger – Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus
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Rathaus

Der Rechtsstaat braucht Sie!

Bewerben Sie sich für das Schöffenamt. Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und Ihre Überzeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter.

Unsere Gerichte suchen deswegen alle fünf Jahre engagierte Menschen. Sie können daran teilnehmen. Egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht Sie haben. Die Vielfalt ist wichtig. Ohne Ihr Engagement geht es nicht. Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich!

Voraussetzungen:

Sie sind bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt

Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft

Sie benötigen keine juristische Vor-/Ausbildung

Sie sind straffrei

Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst

Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig

Wichtig:

Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Zeit der Sitzungstage frei

Sie erhalten eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten

Und so geht‘s zum Schöffenamt:

Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen durch das Amtsgericht berufen. In dem Zusammenhang stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf, die durch den Stadtrat bestätigt wird. Diese Vorschlagsliste wird an das Amtsgericht weitergeleitet. Die Berufung der neuen Schöffen erfolgt im Jahr 2023, die Amtsperiode dauert vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.

Für die Tätigkeit als Schöffe bzw. Ersatzschöffe bitten wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Leuna und den dazugehörigen Ortsteilen, das Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste auszufüllen und bis zum 31. März 2023 bei der

Stadt Leuna, Rathausstr. 1 in 06237 Leuna oder

per E-Mail unter schoeffenwahl2023@leuna.de

einzureichen. Das Formular kann von unserer Internetseite www.leuna.de heruntergeladen oder aus dem Stadtanzeiger herausgetrennt werden.

Der Bürgermeister