Der Rechtsstaat braucht Sie!
Bewerben Sie sich für das Schöffenamt. Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und Ihre Überzeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter.
Unsere Gerichte suchen deswegen alle fünf Jahre engagierte Menschen. Sie können daran teilnehmen. Egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht Sie haben. Die Vielfalt ist wichtig. Ohne Ihr Engagement geht es nicht. Ist Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich!
Voraussetzungen:
Sie sind bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt
Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft
Sie benötigen keine juristische Vor-/Ausbildung
Sie sind straffrei
Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig
Wichtig:
Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Zeit der Sitzungstage frei
Sie erhalten eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten
Und so geht‘s zum Schöffenamt:
Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen durch das Amtsgericht berufen. In dem Zusammenhang stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf, die durch den Stadtrat bestätigt wird. Diese Vorschlagsliste wird an das Amtsgericht weitergeleitet. Die Berufung der neuen Schöffen erfolgt im Jahr 2023, die Amtsperiode dauert vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.
Für die Tätigkeit als Schöffe bzw. Ersatzschöffe bitten wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Leuna und den dazugehörigen Ortsteilen, das Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste auszufüllen und bis zum 31. März 2023 bei der
Stadt Leuna, Rathausstr. 1 in 06237 Leuna oder
per E-Mail unter schoeffenwahl2023@leuna.de
einzureichen. Das Formular kann von unserer Internetseite www.leuna.de heruntergeladen oder aus dem Stadtanzeiger herausgetrennt werden.