Gemäß § 94 Abs. 7 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt
wird am 27. März 2024 um 9:00 Uhr
der Deichabschnitt Kreypauer Deich und Wölkauer Deich
(Treffpunkt an der Eisenbahnbrücke in Kreypau)
der Stadt Leuna geschaut.
| Die Schaukommission hat gemäß den §§ 94 und 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht: | |
| - | Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren |
| - | Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen |
| - | Eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist. |
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die Stadt Leuna oder schriftlich an:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Sachsen-Anhalt
Flussbereich Merseburg
Willi-Brundert-Straße 14
06132 Halle (Saale).