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Stadtanzeiger – Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften
Ausgabe 2/2024
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung

Durchführung der Deichschau 2024

Gemäß § 94 Abs. 7 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt

wird am 25. März 2024 um 9:00 Uhr

der Deichabschnitt Kröllwitz-Daspiger Deich

(Treffpunkt an der Daspiger Überfahrt (Wasserwerk)) der Stadt Leuna geschaut.

Die Schaukommission hat gemäß den §§ 94 und 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:

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Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren

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Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen

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Eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.

Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die Stadt Leuna oder schriftlich an:

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft

Sachsen-Anhalt

Flussbereich Merseburg

Willi-Brundert-Straße 14

06132 Halle (Saale).