öffentliche Beschlüsse:
BV 046-2024
Abweichende Bewilligung von Städtebauförderung im Haushaltsjahr 2025
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 266.667,00 € für die laufenden Projekte im Haushaltsjahr 2025 mit einer Förderquote von zwei Dritteln aus der Städtebauförderung. Zur Deckung des Förderanteils von zwei Drittel werden vertraglich gesicherte überplanmäßige Zinserträge verwandt.
gez. Dr. Volker Stein | gez. Daniel Krug |
1. stellv. Bürgermeister | Stadtratsvorsitzender |
BV 047-2024
3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung)
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, die 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung) als Satzung.
gez. Dr. Volker Stein | gez. Daniel Krug |
1. stellv. Bürgermeister | Stadtratsvorsitzender |
BV 048-2024
Entschädigung für Inhaber von Wahlehrenämtern anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025
Beschluss:
| Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt | |
| 1. | 50,00 Euro für die Mitglieder der Wahlvorstände für den Tag der Wahl (anstelle des Betrages nach § 10 Abs. 2 BWO) und |
| 2. | 25,00 Euro für Hilfskräfte zur Ermittlung des Wahlergebnisses |
als Entschädigungszahlung für Inhaber von Wahlehrenämtern anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025 auszuzahlen.
gez. Dr. Volker Stein | gez. Daniel Krug |
1. stellv. Bürgermeister | Stadtratsvorsitzender |
BV 049-2024
Wahl der Schiedspersonen für die Wahlperiode 2025 – 2030
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna wählt
1. Frau Elke Klüber und
2. Herrn David Rickmann
als Schiedspersonen für die Schiedsstelle Leuna für die Wahlperiode 2025 - 2030.
gez. Dr. Volker Stein | gez. Daniel Krug |
1. stellv. Bürgermeister | Stadtratsvorsitzender |
BV 054-2024
Berufung gegen das Gerichtsurteil zur Klage gegen die Finanzkraftumlage 2021
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt gegen das Gerichtsurteil das Verwaltungsgerichts Halle AZ: 3 A 124/22 HAL die Zulassung der Berufung zu beantragen und diese bei positiver Entscheidung zu erheben.
Dieser Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.
gez. Dr. Volker Stein | gez. Daniel Krug |
1. stellv. Bürgermeister | Stadtratsvorsitzender |