Bei einer Gebührenkalkulation im Abwasser sind die Stadtwerke Leuna GmbH wie alle anderen kommunalen Versorger für Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben an das Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. § 5 KAG LSA schreibt vor, was zu den Kosten gehört. Dazu gehören die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Personalkosten, Fremdleistungen, Abschreibungen von den Anschaffungswerten, sowie Zinsen auf Fremdkapital und eine angemessene Verzinsung des von den kommunalen Unternehmen aufgewandten Eigenkapitals. Die Abschreibungen sind nach der mutmaßlichen Nutzungsdauer oder Leistungsmenge gleichmäßig zu bemessen. Berechnungsgrundlage sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Abschreibung ist jeweils um Beiträge oder ähnliche Entgelte sowie Zuwendungen Dritter zu vermindern.
Im Rahmen der Kalkulation der Stadt Leuna z.B. im Entsorgungsgebiet II (Luppe-Aue) ist eine Kostenanpassung durch verschiedene Faktoren eingetreten. Die allgemeinen Kosten für z.B. Strom und die notwendigen Roh- und Betriebskosten sind exponentiell gestiegen, selbst die notwendigen Investitionsmaßnahmen sind nicht mehr für das Geld zu realisieren, wie es vielleicht vor 3 Jahren der Fall gewesen war. Hinzu kommt die Situation, dass unsere Dienstleister gezwungen sind, ihren Kostendruck an uns weiterzugeben. Im genannten Beispiel kommt noch erschwerend hinzu, dass die gebührenstützenden Beiträge sowie Zuwendungen Dritter aufgebraucht sind. Mit großem Engagement konnten die Stadträte die entsprechend notwendigen Beschlüsse herbeiführen um diesen Effekt zu mindern. Mindern bedeutet in unserem Fall leider nicht ganz abfangen, sodass trotz aller Bemühungen dieses als Kostentreiber zu sehen ist. Den ersten Kalkulationsentwurf möchten wir hier und heute nicht noch einmal erwähnen.
Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, trifft diese Situation auch auf das Entsorgungsgebiet I zu. Nur dort betrifft es auch zusätzlich zum Abwasser und Niederschlagswasser auch die Trinkwasserpreise. Wir mussten dort sogar die Kalkulationsperiode abbrechen und eine neue Kalkulation durchführen.
Es tut uns sehr weh und wir versuchen alles, was in unserer Macht steht, um dieses zu verhindern und möglichst jeden finanziellen Schaden von unseren Bürgern fernzuhalten. Viele Jahre ist uns das gelungen, doch in solchen schweren wirtschaftlichen Zeiten müssen wir bedauerlicherweise auch schmerzliche Entscheidungen verkünden. Wir sind, wie bereits oben erwähnt, an das KAG gebunden und somit an das Kostenüberschreitungsverbot, aber auch an die im Gesetz benannte Leistungsproportionalität.
Unser Ziel muss sein - und daran arbeiten wir permanent - nach dieser Periode wieder eine Reduzierung der Kosten zu erreichen.
Wünschen Sie uns und vor allem Ihnen eine entspanntere Zeit nach dieser wirtschaftlichen Lage von heute.
Vielen Dank.