Die Stadt Leuna möchte die planerischen Vorraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen schaffen. Ziel ist es, dass die notwendigen Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können. Hierzu ist eine 1. Änderung Photovoltaik zum Flächennutzungsplan notwendig. Als Grundlage für diese Änderung hat die Stadt Leuna den Entwurf für die Potentialanalyse für PV-FFA in Abstimmung mit den Ortschaften erarbeitet.
Die nun vorliegende Entwurfsfassung der Potentialanalyse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Leuna hat der Stadtrat der Stadt Leuna in seiner öffentlichen Sitzung am 29.02.2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bestimmt.
Der Entwurf zur Potentialanalyse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen liegt in der Zeit vom 25.03.2024 bis 26.04.2024 während der allgemeinen Sprechzeiten im Bauamt der Stadt Leuna (Verwaltungsaußenstelle Leuna, Gesundheitszentrum - Westflügel (Glasgebäude) 1. OG, Rudolf-Breitscheid-Straße 18, 06237 Leuna, Zi. 2.09) öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen oder Hinweise zum Entwurf per E-Mail, Post / Fax oder zur Niederschrift abgegeben werden. Zudem besteht die Möglichkeit die Potentialanalyse im Internet unter folgendem Link einzusehen:
https://www.leuna.de/de/weitere-bekanntmachungen.html
Hinweise und Anregungen zur Potentialanalyse können im Zeitraum der Offenlage an die Kontaktadresse Stadt wie folgt gesendet werden:
Betreff: Potentialanalyse PV-FFA
per E-Mail an e.zoefelt@stadtleuna.de
oder
Stadt Leuna
Fachbereich Bau
Rathausstraße 1
06237 Leuna
oder per Fax an: 03461 813-222
oder zur Niederschrift in der Verwaltungsaußenstelle Leuna, Gesundheitszentrum - Westflügel (Glasgebäude) 1. OG, Rudolf-Breitscheid-Straße 18, 06237 Leuna, Zi. 2.09.