Titel Logo
Stadtanzeiger – Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften
Ausgabe 3/2026
Aus dem Stadtrat und seinen Auschüssen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 26.02.2026

Öffentliche Beschlüsse:

BV-136-2025

Entschädigung für Inhaber von Wahlämtern anlässlich zur Wahl zum Landrat (m/w/d) des Saalekreises am 07.06.2026 sowie einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl am 28.06.2026

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt,

1.

40,00 Euro für die Wahlvorsteher der Wahlvorstände und für ihre Stellvertreter für den Tag der Wahl,

2.

30,00 Euro für die weiteren Mitglieder (Beisitzer, Schriftführer und dessen Stellvertreter) der Wahlvorstände für den Tag der Wahl und

3.

20,00 Euro für Hilfskräfte zur Ermittlung des Wahlergebnisses als Entschädigungszahlung für Inhaber von Wahlehrenämtern anlässlich der Wahl zum Landrat (m/w/d) des Saalekreises am 07.06.2026 sowie einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl am 28.06.2026 auszuzahlen.

gez. Michael Bedla
gez. Daniel Krug
Bürgermeister
Stadtratsvorsitzender

BV-138-2026

Einleitung eines Änderungs- und Ergänzungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Leuna im Bereich der Hochhalde Leuna

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt nach § 2 Absatz 1 BauGB i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB die Einleitung eines Änderungs- und Ergänzungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Leuna mit der Bezeichnung „Flächennutzungsplan: Änderungen und Ergänzung im Bereich der Hochhalde Leuna“ für die Teilflächen „Südbecken“ und „Südliche Erweiterung“ der Hochhalde Leuna sowie einer nachrichtlichen Darstellung eines Gleisanschlusses zum zukünftigen Industriegebiet Leuna III im Randbereich der Hochhalde Leuna. Der räumliche Geltungsbereich der Änderungen ist in Anlage 1 als Bestandteil dieses Beschlusses dokumentiert.

Die Flächendarstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Leuna außerhalb dieser geänderten Teilflächen bleiben in der seit 05.02.2025 rechtskräftigen Fassung weiterhin gültig. Der Stadtrat der Stadt Leuna ermächtigt die Verwaltung, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Die Kosten für das Planverfahren sind vom Investor/Veranlasser zu tragen.

gez. Michael Bedla
gez. Daniel Krug
Bürgermeister
Stadtratsvorsitzender

BV-139-2026

Billigung und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf einer Teilflächenänderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Leuna im Bereich der Hochhalde Leuna

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna billigt den Vorentwurf zu Änderungen und Ergänzung im Bereich der Hochhalde Leuna, bestehend aus Planzeichnung mit Planzeichenerklärung (Anlage 1) und Begründung (Anlage 2), jeweils in der Fassung vom 23.01.2026 und beschließt dazu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB ist gleichzeitig durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Leuna ermächtigt die Verwaltung, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.

gez. Michael Bedla
gez. Daniel Krug
Bürgermeister
Stadtratsvorsitzender

Nichtöffentlicher Beschluss:

BV-140-2026

Ausschreibung und Besetzung neuer Stellen im Vorgriff auf den bestätigten Haushalt 2026 / 2027

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, die Stellen

-

Sachgebietsleitung KiTas, Soziales und Freizeitzentren,

-

Sachbearbeiter/in Hochbau und

-

Fachangestellte/r für Bäderbetriebe

gemäß des im Stadtrat beschlossenen Haushaltes 2026/2027 im Vorgriff auf die Haushaltsbestätigung auszuschreiben und zu besetzen.

gez. Michael Bedla
gez. Daniel Krug
Bürgermeister
Stadtratsvorsitzender