Titel Logo
Stadtanzeiger – Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften
Ausgabe 4/2025
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Das Einwohnermeldeamt informiert

Ablauf der Gültigkeit ab 01.01.2025

Personalausweise, die im Jahr 2015 beantragt worden sind, verlieren 2025 ihre Gültigkeit.

Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Dokumentes. Das Gültigkeitsdatum finden Sie auf der Seite mit dem Passbild, links über der Unterschrift.

Bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ist es unter anderem erforderlich, folgende Unterlagen vorzulegen:

-

Personenstandsurkunden wie z. B. Geburts- oder Eheurkunde (Buch der Familie)

-

1 aktuelles biometrisches Passbild

Im Rathaus sowie in der Außenstelle Günthersdorf werden keine Passbilder angefertigt.

-

Gebühr

.

für Personalausweise (bis zu einem Alter von 24 Jahren)

22,80 €

.

für Personalausweise (ab einem Alter von 24 Jahren)

37,00 €

.

für Reisepässe (bis zu einem Alter von 24 Jahren)

37,50 €

.

für Reisepässe (ab einem Alter von 24 Jahren)

70,00 €

Die Beantragung von Dokumenten muss jede Person persönlich durchführen.

Bitte beachten Sie, dass unter Umständen noch weitere Unterlagen vorzulegen sind (insbesondere für Reisepässe bis zum 18. Lebensjahr und Personalausweise bis zum 16. Lebensjahr).

Wir weisen darauf hin, dass seit dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Die Kinder benötigen deshalb einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeiten der Bundesdruckerei stark variieren können und die Dokumente rechtzeitig beantragt werden sollten.

Weitere Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten erhalten Sie telefonisch unter der

  • Telefon-Nr. 03461 840-135 oder 03461 840-136 (Rathaus)
  • Telefon-Nr. 034638 56108 (Außenstelle Günthersdorf)

oder

  • per E-Mail unter buergerservice@stadtleuna.de