Sandkästen 1926
Musikerziehung 23.3.1927
Im Waschraum; 30.3.1927
Am Planschbecken; 7.8.1929
von Ralf Schade
______________________________________________________
Quellen für diesen Beitrag sind: MERSEBURGER KORRESPONDENT: 14.2.1925; 21.9.1926, 17.7.1926; MERSEBURGER TAGEBLATT: 7.6.1924; Werkszeitung des Ammoniakwerkes Merseburg; August 1927, Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen der Stadt Wolfen; "100 Jahre Wohnkolonie Wolfen"; MC Medien und Kommunikation Leipzig; Leipzig 1995; Heinz-Elmar Tenorth, Dieter Langewiesche; "Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte” in 5 Bänden; Bd. 5 1918-1945; C.H. Beck Verlag; München, Manfred Berger; "Frauen in der Geschichte des Kindergartens. Ein Handbuch”; Verlag Brandes & Apsel; Frankfurt/M. 1995. LA Merseburg; I525; Leuna-Werke; Akte Nr. 1332. Und Rosemarie Boldt, Wolfgang Eichler; "Friedrich Wilhelm August Fröbel"; URANIA-Verlag; Leipzig, Jena, Berlin 1982.
⇔
Mitte der 20er Jahre gestalteten sich in rund 100 von den 2.300 an Standort lebenden Familien der Leunawerker die finanziellen Verhältnisse so, daß der Lohn des Mannes nicht ausreichte, um die Familie zu ernähren. In diesen Familien mußte auch die Frau einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nachgehen, um das Familienbudget zu erhöhen. Weil aber Neu-Rössen eine Werkssiedlung war, gab es hier keine Verwandten, die die Kinderbetreuung hätten übernehmen können. Aus diesem Grund beschloß die Direktion am 13. Februar 1925 den Bau des Kindergartens am "Sonnenplatz”.
Der hohe Anteil der Frauen an der Belegschaft von 1917 bis 1920 ist auf das Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst und dem Personalmangel zurückzuführen. Unter den Bedingungen der Weimarer Republik schwankte der Anteil der Frauen zwischen 0,3 und 1,0%. Ihr Einsatz konzentrierte sich auf den Sozial- und Bürobereich.
Beim Bau bestand für die Leuna-Werke keine Möglichkeit, auf ein Vorbild aus Ludwigshafen zurückzugreifen. Dort kamen die Mitarbeiter zum größten Teil aus Mehrgenerationshaushalten aus dem landwirtschaftlich geprägten Umfeld von Ludwigshafen und Mannheim. Dort konnten auch die Kinder von den Großeltern und anderen Verwandten betreut und erzogen werden. Somit stand die BASF Ludwigshafen nicht vor dem Problem einer Kindergartengründung. Bei der Beantragung eines Kindergartens beim Regierungspräsidium Merseburg achtete die BASF darauf, daß diese Einrichtung den preußischen Bestimmungen von 1911 entsprach, obwohl es in ganz Deutschland solche Einrichtungen auch unter den Bezeichnungen "Kinderschule” oder "Warteschule” gab.
In der Mitte des 19. Jahrhundert entstanden Kindergärten in ganz Deutschland. Nur in Preußen wurden sie 1851 geschlossen, weil die Behörden hinter solchen Einrichtungen die Sozialdemokratie vermuteten. Der preußische Staat ließ sie jedoch 1861 wieder zu.
Sie fielen jedoch in die Gesetzgebungshoheit der einzelnen deutschen Staaten. In Preußen verfolgten die Kindergärten folgende Ziele: Die Kinder sollten Tiere, Pflanzen und andere bedeutsamen Körperformen beobachten sowie die Beobachtungen beschreiben und besingen. In den Einrichtungen wurde viel Wert auf Bewegungs- und Beschäftigungsspiele gelegt. Im Mittelpunkt der "Beschäftigungen” standen Sprech- und Singübungen, das Spielen mit Würfeln, Quadern und Zylindern sowie das Bearbeiten von Papier (Flechten, Malen, Ausschneiden und Falten). Die Kindergärtnerinnen, die solche Kenntnisse an die Kinder vermittelten, mußten laut den gesetzlichen Bestimmungen von 1911 eine Ausbildung mit Prüfung an einer entsprechenden Bildungseinrichtung absolviert haben. Diese jungen Frauen mußten als Zugangsvoraussetzung für ein Kindergärtnerinnenseminar die höhere Mädchenschule besucht haben. Die Ausbildung am Kindergärtnerinnenseminar erfolgte nach dem Kindergartengedanken der Pädagogen Bertha von Marenholz-Bülow, Lina Morgenstern, Johanna und Henriette Goldschmitt usw.. Gegen Kindergärten mit Erzieherinnen auf solchem Niveau hatten preußische Behörden nichts einzuwenden. An mitteldeutschen Standorten der chemischen Industrie können als Beispiele für Kindergärten Wolfen und Merseburg genannt werden, die sich jedoch in der Hand von Vereinen befanden und nach der preußischen Gesetzgebung nur in die Kategorie Kinderaufbewahranstalt fielen. In Wolfen wurde 1910 ein Kindergarten als Spielschule gegründet. In dieser Einrichtung waren die Kinder von Wöchnerinnen zeitweilig untergebracht. Die Unterbringung sollte nur für einen kurzen Zeitraum erfolgen, aber nicht über Jahre. In Merseburg unterhielt der Vaterländische Frauenverein einen Kindergarten in einem Nebengebäude des Schloßgartensalons. Diese Einrichtung verfügte über eine Kapazität von 45 Kindern. Es lagen aber 60 Anmeldungen vor, die aufgrund der beengten Verhältnisse nicht berücksichtigt werden konnten. Die Erzieherinnen besaßen kein Zertifikat, die Ausstattung des Kindergartens entsprach keinem speziellen Zuschnitt auf Kinder und zwei Sandhaufen bildeten den Spielplatz.95 Obwohl die Betreuerinnen verschiedene Spiele mit den Kindern durchführten, hatte diese Institution nur den Charakter einer Aufbewahranstalt.
Der Kindergarten "Sonnenplatz” wurde am 1. Mai 1926 eröffnet. Die Belegung der Einrichtung geschah erst im August 1926. Am 1. Mai 1926 konnte noch keine Erzieherin eingestellt werden. Obwohl der "Sonnenplatz” ein privater Kindergarten war, mußte der Merseburger Regierungspräsident die Leiterin berufen. Erst nach dieser Berufung kam es zu weiteren Einstellungen. Das Personal des Kindergartens bestand aus einer Leiterin und drei weiteren Pädagoginnen. Diese vier Erzieherinnen hatten 25 Kinder ständig zu betreuen und weitere 88 stundenweise pro Woche.
Die Werksleitung verfolgte mit der Kindergartengründung zwei Ziele: erstens sollten auch junge Mütter die Möglichkeit erhalten, im Unternehmen zu arbeiten, und zweitens beabsichtigte man auf der Grundlage des Fröbel´schen Gedankens, Nachwuchs für die Firma heranzuziehen. Dieses Ziel wurde über die Siedlungsschule Neu-Rössen und die BBS weitergeführt. Hier wiesen die Pädagogen jedem Kind bzw. Jugendlichen ein dem Alter gemäßen maximalen Lernstoff nach dem Fröbel-Zitat zu:
"Der Erziehung erstes muß es sein, dem Menschen als Kind angemessen Stoff zur Gestaltung zu geben."
Die IG-Farben war daran interessiert, sich ein großes Stammarbeitskräftepotential zu sichern. Die Unternehmensleitung wollte seit der frühesten Kindheit ein Zugehörigkeitsgefühl zum Werk entwickeln. Das Ziel an den IG-Farben-Standorten bestand darin, die Menschen von der Wiege bis zur Bahre zu begleiten.
Juristisch gesehen, fungierte der Kindergarten als Stiftung des Chemiebetriebes. Der Stiftungsrat legte folgende Kriterien für die Aufnahme von Kindern fest:
"1. kinderreiche Eltern, die Sorge um die Beschäftigung und Unterhaltung (im Spielsinne) der Kinder abnehmen soll und tatkräftig Miterziehungshilfe leisten will;
2. Kinder derjeniger Mütter, die zum Erwerb des Lebensunterhaltes auf Arbeit gehen müssen, zu beschäftigen und zu erziehen;
3. Müttern, die infolge Krankheit zur Erziehung der Kinder nur unvollkommen instande sind, die Last zu erleichtern;
4. Kinder, bei denen sich Einspännertum bemerkbar macht."
Die Aufgabe des Kindergartens "Sonnenplatz” wurde in der Stiftungssatzung definiert:
"Der Kindergarten ist keine Kinderbewahranstalt für größere und kleinere Kinder. Er beschränkt sich nicht darauf, den Kindern Unterkunft zu bieten, sondern sieht seine Aufgabe besonders darin, die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in jeder Art und Weise zu fördern. Die Arbeit im Kindergarten weckt den Tätigkeitstrieb; sie leitet ihn in richtige Bahnen und bekämpft so einerseits den störenden Müßiggang, andererseits die Verwendung der Kräfte zu dummen Streichen. Der Spielbetrieb wird beeinflußt. Zu den wesentlichen Aufgaben des Kindergartens gehören ferner die Erziehung zur Verträglichkeit, zur Sauberkeit, zum Ordnungssinn."
Als Vorbild für den Kindergarten sah man eine Puppenstube an. Diese Einrichtung besaß im ersten Jahr nur ein Haus. Es verfügte über vier große Spielzimmer. Die vier Räume waren durch Harmonikatüren miteinander verbunden. Wenn die Erzieherinnen alle Verbindungstüren öffneten, sollte ein großer Raum entstehen, der Wohnzimmercharakter besaß.
In dieser Zeit gehörten rund 250 Mütter zur Belegschaft des Werkes. Bei der Vergabe von Kindergartenplätzen konnten aufgrund der begrenzten Kapazität nur 10% der Mütter berücksichtigt werden. Sie lebten in der Werkssiedlung Neu-Rössen. Für Frauen, die nicht in diesem Wohngebiet wohnten, bestand keine Möglichkeit, einen Kindergartenplatz zu bekommen. In den Genuß eines Platzes kam nur die Elite des Unternehmens, d.h. Facharbeiter-, Meister-, Angestellten- und Akademikerfamilien.
Der Nationalsozialismus brachte einige einschneidende Maßnahmen mit sich. Es wurden an jedem Vormittag Pflichtbeschäftigungen wie Malen und Basteln eingeführt. Auch die Gartenarbeit hatte einen großen Spielraum. Dazu gehörten solche Hilfsarbeiten wie Steine auslesen, Pflanzen säen und gießen. Angebaut wurden Erdbeeren, Radieschen und Blumen. Als pädagogische Neuheit kam die Pflege, Reinigung und Wartung des Spielzeugs hinzu. Es war üblich, dass die Mädchen und Jungen bekleidet mit Gummischürzen ihre Puppen und Bausteine reinigen mussten. Im Kindergarten wurde sehr großer Wert auf die Entwicklung des Kollektivgeistes gelegt und man mussten sich untereinander helfen.