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Stadtanzeiger – Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften
Ausgabe 5/2025
Aus dem Stadtrat und seinen Auschüssen
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Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse des Stadtrates aus der Sitzung vom 24.04.2025

öffentliche Beschlüsse:

BV-057-2025

Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Wohnbebauung Zöschen - Am Ellerholz", Ortschaft Zöschen

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“ nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren i.V.m. § 2 BauGB.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung ist aus der Anlage 1 zu entnehmen, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Der Stadtrat der Stadt Leuna ermächtigt die Verwaltung den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

gez. Michael Bedla
gez. Daniel Krug
Bürgermeister
Stadtratsvorsitzender

BV-058-2025

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Wohnbebauung Zöschen - Am Ellerholz", Ortschaft Zöschen Billigung des Entwurfs sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“, OT Zöschen in der Fassung Februar 2025. Die Entwurfsplanung, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 1) und Begründung (Anlage 2), ist als Bestandteil zu diesem Beschluss als Anlage beigefügt.

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt weiterhin die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3A bs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Stadtrat der Stadt Leuna ermächtigt die Verwaltung den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB

aufgestellt wird. Weiterhin ist in der ortsüblichen Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalbeiner bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

gez. Michael Bedla
gez. Daniel Krug
Bürgermeister
Stadtratsvorsitzender

BV-074-2025

Annahme von Spenden im Jahr 2024

Beschluss:

Stadt Leuna beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, alle kassenwirksamen Zuwendungen in Form von Sach- oder Geldspenden des Haushaltsjahres 2024 anzunehmen.

gez. Michael Bedla
gez. Daniel Krug
Bürgermeister
Stadtratsvorsitzender

BV-075-2025

Beschluss über die Festlegung eines Maßnahmengebietes nach §171e BauGB - Fördergebiet Kernstadt Leuna "Nord"

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt die Festlegung des Gebietes Kernstadt Leuna „Nord“ als Maßnahmegebiet nach §171 e BauGB. Die Karte (Anlage 1) mit der Darstellung der Gebietsabgrenzung ist Bestandteil des Beschlusses.

gez. Michael Bedla
gez. Daniel Krug
Bürgermeister
Stadtratsvorsitzender

BV-076-2025

Widerruf der Berufung eines sachkundigen Einwohners aus dem beratenden Finanzausschusses, hier: Widerruf von Herrn Philip Roppelt

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, die Berufung von Herrn Philip Roppelt zu widerrufen.

gez. Michael Bedla
gez. Daniel Krug
Bürgermeister
Stadtratsvorsitzender

nichtöffentlicher Beschluss:

BV-077-2025

Vertrag einer Grundstücksbenutzung in Spergau

Der Stadtrat der Stadt Leuna hat hierzu einen entsprechenden Beschluss gefasst.

gez. Michael Bedla
gez. Daniel Krug
Bürgermeister
Stadtratsvorsitzender