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Stadtanzeiger – Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften
Ausgabe 6/2026
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Die Entwicklung der Leunaer Schulverhältnisse bis zur Gründung der Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule am 28.10.1929

Stundenplan der Schule Leuna-Ockendorf für das Schuljahr 1827/28

von Ralf Schade

Teil 1

____________________________________________________________

Quellen für diesen Beitrag sind: StA Leuna; Rep. IV; Akte Nr. 1 und StA Leuna; Rep. IV; Akte Nr. 2.

Leuna-Ockendorf: Die erste juristische Rechtsquelle für das Schulwesen geht in Deutschland auf eine Verordnung der kaiserlichen Commissarien von 1528/29 zurück, die die Schulen an die Kirchen banden, unter staatlichen Mindestforderungen. Damalige Schwerpunkte der Schulbildung sollten Religion und gemeinschaftliches Handeln sein. Schreiben, Lesen und Rechnen bildeten noch eine untergeordnete Rolle.

Unter den Einflüssen von Kameralismus und Physiokratismus kamen auch weltliche Erkenntnisse in die Dorfschulen. Der erste Stoffverteilungsplan der Leuna-Ockendorfer Schule ist von 1827/28 überliefert.

„Folgende Unterrichtsgegenstände sind in dem halben Jahre von Michaelis 1827 bis nach Ostern 1828 aufgetrieben worden:

1. Bibelerklärung als: Die 4 Evangelien, die Apostelgeschichten, der Brief Jacobus und die 2te Epistel vom Johannes

2. Religionslehre nach dem Katechismus von Küchenmeister 2ter Artikel. Von Jesu, dem Erlöser der Menschen  3ter Artikel 

A. Von dem heiligen Geiste.

B. Von der Buße und Vergebung der Sünden.

C. Vom einzigen Leben.

D. Von der Tugend oder Gradenmitteln

a. Das Gebet

b. Die Taufe

c. Das heilige Abendmahl

3. Deutsche Sprache

4. Rechnen

5. Geographie

6. Gesang

7. Schreiben.“

Der zu vermittelnde Stoff wurde vom Superintendenten aus Niederbeuna kontrolliert, da dieser die Dienstaufsicht über das Leuna-Ockendorfer Pfarramt ausübte. Der folgende Auszug einer Visitation soll einen kleinen Einblick in die Kontrollkriterien des Superintendenten und der Qualität der Ausbildung geben:

Tag und Stunden des Schul-besuchs

wer unterrichtet und worüber

wie des Schulmeisters Unterricht beschaffen

wie die Kenntniße der Kinder beschaffen

ob die Schulein-richtung gesetzmäßig

was nicht beobachtet (…) wird

ob alle Kinder in der Schule gewesen u. ob die (…)

den 3ten Oct.

um 7 Uhr

über 1 Geboth vor mir examiniert

--

ziemlich richtig

fand sie gesetzmäßig

--

fehlten einige

den 12 Oct.

10 Uhr

Rechenstunde

nicht sonderlich

schlecht

(…) Mädchen schreiben

einige Mädchen (…)

fehlten sechs Kinder

den 21 Oct

7 Uhr

über Sontag frei vor mir examiniert

--

leidlich

--

--

fehlten viele

den 25 Oct.

um 8 Uhr

Leseübungen

waren gut

lesen ziemlich richtig

--

--

fehlten viele

den 2 Nov.

7 Uhr

Geboth u. Unterricht des Schulmeisters über 1. Artickel

war gut

gut

--

--

fehlten einige

den 10 Nov.

7 Uhr

vor mir über den Bußtag examiniert

--

leidlich

--

--

waren alle zugegen

Aus: StA Leuna; Rep. IV; Akte Nr. 1; Bl.4

Am 28.1.1830 wurde erstmals ein Schulvorstand aus Vertretern von Leuna-Ockendorf, Rössen und Göhlitzsch gebildet. Kinder aus den beiden letzteren Gemeinden besuchten auch die Leunaer Schule. 1830 war der Schulvorstand ein Kontrollorgan der weltlichen und kirchlichen Gemeinde gegenüber dem Schulmeister.

Die ersten Schulvorstandsmitglieder waren:

1.

Johann Christoph Bartmuhs aus Leuna

2.

Johann Gottfried Gutjahr aus Ockendorf

3.

Johann Christian Heese aus Rössen

4.

Büttner aus Göhlitzsch.

Im ersten Protokoll dieses Vorstandes ist zu lesen:

„Sie alle überzeugten sich von der Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der zu treffenden Einrichtung und bewiesen sich sogleich willfährig die in der Instruction seiner königl. Regierung angeführten Obliegenheiten zu übernehmen.

Wir kamen miteinander dahin überein daß jedes Mitglied auf die angeführten Punkte seine ganze Aufmerksamkeit hinrichten wolle, nur die Aufsicht über die Wege und Pfade wurd den Mitgliedern von Göhlitzsch u. Rössen übertragen.

Als der Tag der Zusammenkunft wurde der jedesmalige fünfzehnte Tag des Monats bestimmt, so daß also die erste Zusammenkunft den 15ten Februar stattfinden wird.“

Nun wurden erstmals Sachthemen behandelt. Als erste Angelegenheit wurde die Schulgeldfrage behandelt. Es gab zwei Vorstellungen: 1. Das Schulgeld als eine Art Kopfsteuer von jedem Einwohner der Dörfer Leuna-Ockendorf, Rössen und Göhlitzsch abzuverlangen oder 2. nur die Elternhäuser der schulpflichtigen Kinder heranzuziehen. Der Schulvorstand entschied sich nach dem Verursacherprinzip für die zweite Möglichkeit. Um das Schulgeld niedrig zu halten, ging man daran, die Schulkosten zu überprüfen. Die größte Position war die Besoldung des Lehrers. Dem Schulmeister war sie selbst zu niedrig und dem Schulvorstand zu hoch. Außerdem beklagte der Lehrer, dass er keinen Garten oder kleines Stück Feld besaß, um wenigstens einige pflanzliche Nahrungsmittel für den Eigenverbrauch anbauen zu können. Der Fall der Lehrerbesoldung wurde dem Dorfschulzen übertragen, da er die Kompetenzen des Schulvorstandes übertrat. In der folgenden Zeit konnte man sich nur auf ein kleines Stück Feld einigen.

Zur leidigsten Angelegenheit entwickelte sich das Eintreiben des Schulgeldes, dies machte der Schulvorstand zu einer Angelegenheit des Lehrers. Dieser war jedoch auf das Entgegenkommen der Eltern angewiesen, da er keine Hoheitsrechte besaß. Der Widerstand gegen das Schulgeld war in allen drei Ortschaften sehr groß, so dass die Dorfschulzen zu nicht näher bezeichneten Zwangsmitteln greifen mussten.

Ein weiteres Novum in der Leunaer Schulgeschichte war die Durchführung von Schulfesten. Das erste wurde am 20.6.1830 vom Schulvorstand beschlossen:

„Es wurde beschlossen, daß an diesem Tage ein fröhlicher Zug der Schuljugend aus der Schule in die Kirche veranstaltet und Nachmittags nach der Betstunde den Kindern ein kleines Vergnügen gegönnt werden solle. Man kam dahin überein, denselben Kuchen und Kaffee zu verabreichen und dann durch Musik und Tanz zu belustigen. Nach vorgenommener Berechnung fand sich, daß eine Summe von etwa 3 Thalern erforderlich sey, um den nöthigen Kuchen u. Kaffee herbeizuschaffen. Diese Summe soll durch Subscription unter den drei Gemeinden aufgebracht werden. Durch den etwaigen Überschuß will man die Unkosten für die Tanzmusik decken, sollte aber kein Überschuß bleiben, so soll deshalb die Gemeindekasse in Anspruch genommen werden.

1832 kam es aber auch zu erheblichen Problemen bei der Höhe des Schulgeldes, dieses war nach dem Alter der Kinder gestaffelt:

Alter → wöchentlich zu entrichtender Betrag

5

– 6

3

3/4Groschen

6

– 12

7

1/2 Groschen

10

– 12

11

1/4 Groschen

12

– 14

1Taler

3

Groschen

Aus: StA Leuna; Rep. IV; Akte Nr. 2; Bl. 6R.

Ohne Pfarrer und Schulvorstand zu fragen, hatte der Lehrer Erbe bereits bei dem fünf- bis siebenjährigen ein Schulgeld von 71/2 Groschen/Woche erhoben und von den drei Dorfschulzen aus Leuna-Ockendorf, Rössen und Göhlitzsch eintreiben lassen. Der Schulvorstand konnte nicht klären, wo die Differenz-Summe abgeblieben ist. Es ist aber davon auszugehen, dass Erbe eigenmächtig gehandelt hat. Eine Aufbesserung seines niedrigen Gehalts konnte nicht ausgeschlossen werden, dies konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden. Der Pastor strebte ein Disziplinarverfahren an, das jedoch ergebnislos endete. Diese Sitzung endete in einem handfesten Streit. Der Schulvorstand trat erst 20 Jahre später wieder zusammen. Eine genaue Darstellung ist in den Unterlagen des Stadtarchivs Leuna nicht überliefert. Es gibt in diesem ebenfalls eine Lücke von 20 Jahren. Die Quellen setzten erst am 25.8.1851, mit einer Stellungnahme des Herrn von Witzleben vom königlichen Consistorium für die Provinz Sachsen, zu den bildungspolitischen Gedanken der 48er Revolution ein:

„Hat die dem Volksunterrichtswesen durch göttliche Ordnung, durch die Geschichte und durch das allgemeine Rechtsgefühl gegebene Verfassung und Richtschnur in einer nahe hinter uns liegenden Epoche eine Verdunkelung erfahren müssen, und auf der Oberfläche einer sehr aufgeregten Zeit der Ausspruch sich vernehmen lassen können: «die öffentlichen »Volkschulen müssen von jeder Aufsicht der Geistlichen frei werden,« so thut es jetzt gewiß nicht mehr Noth, diesen Abweg zu beleuchten und zu bekämpfen. Es kommt uns vielmehr zu, mit herzlichem und demüthigem Danke die Gnade Gottes zu rühmen, welche auch in dieser Beziehung unser Vaterland, man darf sagen vor anderen zuerst, mit dem still aber sicher einhergehenden Geiste der Besinnung beschenkt und gesegnet hat, der eine allmählige Ausklärung der entstandenen Trübung zum Licht des Tages vorbereitet.

Nicht bloß ist von der höchsten Verwaltungsbehörde und von den Königlichen Regierungen seit Publication der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 die Ansicht consequent festgehalten worden, daß der Einfluß der Organe der Kirche, d. h. der Geistlichen auf die Volksschulen und deren Lehrer gesetzlich nicht erschüttert, sondern gesichert sei: wir wissen auch, daß die in manchen Mitgliedern des geistlichen Standes über diesen Theil ihrer Amtsbefugnisse entstandenen Zweifel nur sehr vorübergehende gewesen und vor dem Ernst der Grundanschauung ihres Berufs längst gewichen sind.

Um so erfreulicher und willkommener wird, wie uns, so auch Euer Hochwürden und Ihren Diöcesanen die neue Anregung von Seiten der obersten kirchlichen Behörde erscheinen, welche zu dieser Ansprache uns Veranlassung gegeben hat, und zur beharrlichen und weislichen Fortsetzung des eingeschlagenen Berufswegs stärken kann. Sie empfangen mit diesem Umlauf in der erforderlichen Anzahl von Abdrücken für Sie und Ihre Diöcesanen ein Rescript des Evangelischen Ober-Kirchen-Raths, de dato Berlin, den 21. Juli 1851 (No. 1883. E.O.), welches im Einklange mit den Absichten des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten, hinweisend auf die enge Verbindung zwischen Kirche und Schule, den Superintendenten und Pfarrern die Beaufsichtigung des Elementar-Schulwesens in seinem ganzen Umfange an das Herz legt, und mit Nachdruck an die hohe Verpflichtung der Glieder des geistlichen Standes mahnt, die denselben anvertrauten Unterrichtsanstalten oft und sorgfältig zu revidieren, sich dabei nicht bloß auf die Ueberwachung des Religions-Unterrichts zu beschränken, sondern den Geist der gesamten Unterweisung und Erziehung in’s Auge zu fassen, jeder Abweichung von dem Wege heilsamer und fruchtbarer Erkenntniß auf dem Gebiete des Glaubens und des Lebens mit Weisheit, Ernst und treuer Hülfleistung zu begegnen, den Lehrern selbst aber nach dem Maaß der denselben inwohnenden Kraft und Gabe, als Freunde, Leiter, Helfer und Warner, nach Umständen auch als Vertreter, zur Seite zu stehen, und gewissenhaft dafür zu sorgen, daß das hie und da unter den Einflüssen des Zeitgeistes gelockerte Band der Lebensgemeinschaft und des Vertrauens wieder geknüpft und verfestigt werde.“