Der Stadtrat der Stadt Leuna hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Teilflächenänderung PVFA (Abkürzung für freistehende Photovoltaik- Freiflächenanlagen) des Bebauungsplanes der Stadt Leuna Nr. 8.4 „Halde am Standort Leuna“ für die Teilflächen „Südbecken“ und „Südliche Erweiterung“ beschlossen.
In gleicher Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Leuna den Vorentwurf mit Begründung i.d.F.v. 04.06.2024 der Teilflächenänderung PVFA des Bebauungsplanes der Stadt Leuna Nr. 8.4 „Halde am Standort Leuna“ gebilligt und zu dieser Planung die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Teilflächenänderung PVFA des Bebauungsplanes der Stadt Leuna Nr. 8.4 „Halde am Standort Leuna“ soll in den Teilflächen „Südbecken“ und „Südliche Erweiterung“ ein neuer planungsrechtlicher Stand geschaffen werden. Dies ermöglicht die bauliche Nutzung dieser Teilflächen für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, hier von solarer Strahlungsenergie, dienen.
Der Vorentwurf mit Begründung der Teilflächenänderung PVFA des Bebauungsplanes der Stadt Leuna Nr. 8.4 „Halde am Standort Leuna“ in der Fassung vom 04.06.2024 wird in der Zeit vom
15.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024
veröffentlicht.
Die Planung liegt in der Stadtverwaltung Leuna, Fachbereich Bau, Stadtplanung, Rudolf-Breitscheid-Straße 18, Westflügel, Zimmer 2.09 in 06237 Leuna zu nachfolgend aufgeführten Dienstzeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03461 2495026 (Frau Zöfelt) zur Einsichtnahme aus:
| Montag | von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 9:00 bis 12:00 Uhr. |
Weiterhin kann die Planung über das Internetportal der Stadt Leuna unter https://www.leuna.de/de/offenlage-bebauungsplaene.html sowie über das Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse info@leuna.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Leuna, Fachbereich Bau, Stadtplanung, Zimmer 2.09 abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gleichzeitig zur Beteiligung der Öffentlichkeit findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden statt.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist eingesehen werden:
| - | Umweltbericht i.d.F.v. 16.06.2009 zum rechtskräftigen Bebauungsplan der Stadt Leuna Nr. 8.4 i.d.F.v. 04.08.2009. |
Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in o. g. Planaufstellung die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planverfahren von der Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Die Daten können an die Vorhabenträgerin und ihre mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), an der darüber hinaus ein berechtigtes Interesse gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO besteht. Die Vorhabenträgerin und deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Auf Verlangen des Einwenders können dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat der Betroffene das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht ihm ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).