öffentliche Beschlüsse:
BV-090-2025
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis der Stadt Leuna (Verwaltungskostensatzung)
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Leuna (Verwaltungskostensatzung).
Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
BV-091-2025
cCe Kulturhaus Leuna Grundsatzbeschluss: Maßnahmen mit Zuwendungen der Städtebauförderung
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt grundsätzlich eine Förderung des Vorhabens cCe Kulturhaus Leuna im Rahmen Städtebauförderungsmittel und der damit verbundenen Eigenmittel der Stadt Leuna.
Der Stadtrat der Stadt Leuna stimmt dem Verfahren zum Abschluss von Teilzuwendungsverträgen zur Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln für die Projektvorbereitung und für Planungsleistungen unter dem Vorbehalt einer baulichen Umsetzung des Vorhabens zu.
BV-093-2025
Änderung der Geschäftsordnung Stadtrat Leuna - Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.
BV-094-2025
Antrag - Fraktion DIE LINKE - Änderung des Gesellschaftsvertrages SWL Leuna
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Änderung des Gesellschaftsvertrages SWL zu § 12 zuzustimmen / abzulehnen.
BV-095-2025
Antrag - Fraktion DIE LINKE - Änderung des Gesellschaftsvertrages WWL Leuna
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Änderung des § 9 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungswirtschaft Leuna GmbH (WWL GmbH) abzulehnen.
BV-098-2025
Berufung eines sachkundigen Einwohners in den beratenden Finanzausschuss
hier: Berufung von Herrn Ralf Schumann
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, Herrn Ralf Schumann als sachkundigen Einwohner widerruflich in den beratenden Finanzausschuss zu berufen.
Nichtöffentlicher Beschluss:
BV-099-2025
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister der Stadt Leuna
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leuna stellt fest, dass keine Verletzung von Dienstpflichten des Bürgermeisters, Herrn Michael Bedla, vorliegt.